Baden-Württemberg

Ein klarer Arbeitsauftrag für die nächste Regierung

Der Verfassungsgerichtshof lässt durchblicken, dass er die Deckelung des Parlaments auch in Baden-Württemberg für ein legitimes Anliegen hält. Das sollte Grund genug sein, das Wahlrecht noch einmal anzufassen, meint unsere Autorin Annika Grah.

  • Sollten die Berechnungen stimmen, reicht der bisherige Plenarsaal im Landtag nicht mehr aus.Foto: dpa/Bernd Weißbrod

    Sollten die Berechnungen stimmen, reicht der bisherige Plenarsaal im Landtag nicht mehr aus.Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Es ist eine klare Ansage, die der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof da macht. Das Volksbegehren der FDP für eine Änderung des Wahlrechts ist zulässig. Die Partei will mit dem damit verbundenen Gesetzentwurf verhindern, dass der Landtag nach der Umstellung auf das Zwei-Stimmen-Wahlrecht…

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