Das Finanzministerium ist mit der Umsetzung der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg weitgehend zufrieden und sieht keine Notwendigkeit für Korrekturen, um eine gerechtere Besteuerung von Grundstücken mit verschiedenen Bau- und Nutzungszonen (Mischgrundstücke) zu erreichen. Finanzstaatssekretärin…
Baden-Württemberg
Bei Korrekturbedarf sieht das Land die Kommunen in der Pflicht
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