Baden-Württemberg

Bagatellen? Mitnichten!

Es muss keine Vergewaltigung sein. Berührungen und verbale Belästigung sind nicht zu tolerieren, kommentiert unsere Autorin Annika Grah.

  • Eine zufällige Berührung, die nicht auf Gegenliebe stößt hat nichts am Arbeitsplatz zu suchen.Foto: imago /Panthermedia

    Eine zufällige Berührung, die nicht auf Gegenliebe stößt hat nichts am Arbeitsplatz zu suchen.Foto: imago /Panthermedia

Ein Wort sorgte am Freitag für Raunen im Untersuchungsausschuss des Landtags zu sexueller Belästigung bei der Polizei und in Landesbehörden: „niederschwellig“. Gemeint waren Fälle von sexueller Belästigung, wie Berührungen, Anzüglichkeiten oder Berührungen nicht nur an Armen oder Schultern, sondern…

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