Im vergangenen Jahr sind in Baden-Württemberg mehr als eine halbe Million Straftaten erfasst worden. Das sind mindestens eine halbe Million Täter, und eine unbekannt hohe Anzahl von Menschen, die zu Opfern geworden sind. Wie viele genau, das lässt sich nicht sagen. Schließlich gibt es auch Schwarzfahrten, bei denen die Verkehrsbetriebe geschädigt werden oder Hackerangriffe, die Firmen in Mitleidenschaft ziehen. Doch daran, dass die Zahl der menschlichen Opfer hoch ist, besteht kein Zweifel. Auch daran nicht, dass ihnen mehr Hilfe zu Teil werden soll.
Bundesweite Vorreiterrolle
Die Landesregierung hat sich das schon in ihrem grün-schwarzen Koalitionsvertrag auf die Fahne geschrieben, am Montag nun haben Justizministerium, der Opferbeauftragte des Landes und die Opferorganisation Weißer Ring eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit unterschrieben. Zentraler Bestandteil ist die Einführung von Opferschutzbeauftragten bei den 17 Staatsanwaltschaften und ihren zwei Außenstellen. Baden-Württemberg habe damit eine „bundesweite Vorreiterrolle“ die man „gerne einnimmt“, sagt Justizministerin Marion Gentges (CDU).
Kaija Seiler aus Tübingen und Markus Kurek aus Freiburg sind zwei Vertreter dieser Gruppe, die mit der Arbeit gerade begonnen haben. Wobei das im Falle der Tübinger Staatsanwältin nicht ganz stimmt. Um Opferschutz habe sie sich schon bisher gekümmert, allerdings ohne Zeitbudget im Dienstplan. Das sei der echte Mehrwert der Neuerung, sagt Seiler. Aus ihrer bisherigen Erfahrung weiß die Juristin, dass Opfer einer Straftat diese als sehr unterschiedlich empfinden können. Die einen sind selbst nach einem bewaffneten Raubüberfall noch erstaunlich stabil, andere brechen nach einem einfachen Diebstahl innerlich zusammen. So vielfältig das Opferempfinden, so vielfältig wird sich auch die Tätigkeit der neuen Opferstaatsanwälte erweisen.
Vernetzung der bestehenden Hilfe
Es gehe darum „nach innen wie nach außen zu wirken“, sagt die Justizministerin. Was das bedeutet erklärt Markus Kurek. Nicht nur in Freiburg bekommen Staatsanwälte zum Start in den Beruf eine extra Fortbildung. In der soll künftig auch das Model des Täter-Opfer-Ausgleichs verstärkt beleuchtet werden. Dabei werden Täter und Opfer einer Straftat mit professioneller Begleitung ins Gespräch miteinander gebracht, um die Tat aufzuarbeiten. Das sei manchmal hilfreicher als ein Prozess, so die Praktiker.
Zweiter großer Bestandteil der Arbeit wird die Vernetzung der unterschiedlichen Hilfsangebote sein. Der Weiße Ring ist in Baden-Württemberg mit mehr als 300 ehrenamtlichen Mitarbeitern und 37 Außenstellen die größte Opferschutzorganisation – und im 49. Jahr seines Bestehens wahrscheinlich auch die älteste. Wie viele Vereine, Verbände und Institutionen sich um Opfer kümmern ist aber ebenso wenig bekannt wie die Opferzahl nach Verbrechen. Zumal manch eine Organisation recht spezialisiert auftritt: nur für Opfer häuslicher Gewalt, nur für Opfer rechtsradikaler Gewalt, nur für ein bestimmtes geografisches Gebiet. Insgesamt gebe es sicher „mehr als 100 Institutionen“, sagt Hartmut Grasmück, der Landesvorsitzende des Weißen Rings.
Bundesweites Staunen und Zustimmung
Auf der Bundessitzung seines Verbandes sei das Baden-Württembergische Vorgehen sehr bestaunt worden, sagt Grasmück – und wünscht wie die Justizministerin, dass der Südwesten als Vorbild wahrgenommen wird. Wobei der Opferschutz mit den 17 neuen Stellen noch lange nicht am Ende angekommen sein soll.
Doch manchmal sind auch den Opferschutzstaatsanwälten die Hände gebunden. Ein Verein, der Opfer mit psychosozialer Begleitung bei Prozessen unterstützt, wünsche sich eine frühere Einbindung in das Geschehen, schildert Kaija Seiler einen Fall aus der Praxis. Dafür müssten jedoch erst bestehende Gesetze modifiziert werden. Und noch etwas ist den Staatsanwälten wie der Ministerin gleichermaßen wichtig: Die Opferstaatsanwälte sollen helfen, geleiten und vermitteln. Sie sind aber nicht mit Opferanwälten zu verwechseln.

