Das Zerstören von Wahlplakaten ist nicht nur eine Unsitte, es ist eine Straftat. Wer sie zerreißt, überklebt oder bemalt, der begeht eine Sachbeschädigung. Ob kreatives Übermalen oder blanke Zerstörungswut im Vordergrund stehen, das ist dabei ebenso egal wie die Partei, die es trifft. Wobei die…
Baden-Württemberg
AfD will Unrecht mit Unrecht vergelten
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