Die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion dürfen auch weiterhin nicht uneingeschränkt einen unterirdischen Tunnel benutzen, der von ihren Abgeordnetenbüros unter der Konrad-Adenauer-Straße hindurch zum Landtag führt. Der Verfassungsgerichtshof des Landes hat einen entsprechenden Antrag als unzulässig…

