Wegen Körperverletzung mit Todesfolge muss sich ein mittlerweile 15-jähriger Junge voraussichtlich vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Ellwangen verantworten. Die Staatsanwaltschaft erhob jetzt Anklage gegen den Jugendlichen. Er soll am 23. Januar in Bad Mergentheim eine 78-jährige Frau von ihrem Fahrrad gestoßen haben. Beim Sturz zog sie sich schwere Kopfverletzungen zu und starb einen Tag später im Krankenhaus.
Offenbar geschah der Angriff ohne irgendeinen Anlass. Die Ermittlungen hätten bisher kein nachvollziehbares Motiv zutage gefördert. Insbesondere hätten sich der mutmaßliche Täter und das Opfer nicht gekannt, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Ellwangen.
Eine Vielzahl an Taten
Allerdings war es offenbar nicht der erste Gewaltexzess des damals noch 14-Jährigen. Wenige Tage zuvor, am 19. Januar, soll der Jugendliche in der Bad Mergentheimer Bahnhofstraße mit einem 41 Jahr alten Rollstuhlfahrer in Streit geraten sein. Schließlich stieß er den Rollstuhlfahrer um, der dabei ebenfalls Schmerzen erlitt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Insgesamt handele es sich um eine Vielzahl an Taten, die dem Jugendlichen zur Last gelegt würden. So habe er in Bad Mergentheim immer wieder Fahrräder und Motorroller entwendet. Schon am 18. Februar 2022, soll er ebenfalls in Bad Mergentheim auf einen am Boden liegenden Jugendlichen eingeschlagen und eingetreten zu haben. Das Opfer erlitt dabei Prellungen und Schmerzen. Die Täter waren damals zu zweit. Der mutmaßliche Komplize war aber noch nicht 14 Jahre alt und ist deshalb nicht strafmündig.
Der Jugendliche sitzt in Haft
Der Angeschuldigte befindet sich seit Ende Januar in Untersuchungshaft. Das Landgericht Ellwangen hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Da es sich bei dem Angeschuldigten um einen Jugendlichen handele, der zu den Tatzeitpunkten 14 Jahre alt war, wird die Hauptverhandlung kraft Gesetzes im Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelte der Angeschuldigte als unschuldig, erklärte die Staatsanwaltschaft.

