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Mit Rückkehr in die Warnstufe gilt 3G für Sport

Nicht-immunisierte Personen dürfen wieder an Veranstaltungen teilnehmen.

Sportpolitik/Fußball. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Dienstag eine neue Corona-Verordnung verkündet und direkt am Abend desselben Tages auch die Corona-Verordnung Sport angepasst. In der neuen Ausführung der Verordnungen wurde die Alarmstufe II gestrichen, und die Grenzwerte des Stufenplans mit Basis-, Warn- und Alarmstufe wurden geändert. Der Südweststaat befindet sich ab sofort wieder in der Warnstufe, die Lockerungen für viele Lebensbereiche – darunter den Amateursport – mit sich bringt. Die klare und einheitliche Botschaft für den Sport in der Warnstufe lautet: 3G. Seit dem gestrigen Mittwoch gilt für alle Beteiligten, beispielsweise Spieler, Trainer, Zuschauer und Funktionsteams, die 3G-Regelung – drinnen wie draußen. Das heißt, auch nicht-immunisierte Personen können mit einem negativen Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.

Schüler unter 18 Jahren unterliegen weiterhin einer Ausnahme: Da sie in der Schule regelmäßig getestet werden genügt der Nachweis über den Schülerstatus, zum Beispiel über einen Schülerausweis. In den anstehenden Faschingsferien müssen nicht-immunisierte Schüler für den Hallensport und die Kabinennutzung allerdings einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen. Dieser kann auch unter Aufsicht eines Vereinsvertreters vor Ort als Selbsttest durchgeführt werden.

Auch die Grenzwerte für den Eintritt in die Warn- und die Alarmstufe wurden angepasst. Die Warnstufe liegt vor, wenn landesweit die stationären Neuaufnahmen mit Covid-19-Patienten pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz) die Zahl von vier erreicht oder überschreitet oder wenn landesweit die Auslastung der Intensivbet en (AIB) mit Covid-19-Patienten die Zahl von 250 erreicht oder überschreitet. Die Alarmstufe gilt ab einer Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz von 15 und einer AIB von 390. Während in der Warnstufe die 3G-Regelung und in der Alarmstufe die 2G-Zugangsbeschränkungen gelten, wurden jegliche Einschränkungen in der Basisstufe sogar komplett aufgehoben. Somit dürfen künftig Sportstätten und Veranstaltungen in der Basisstufe ohne Nachweis besucht werden.

Der Württembergische Fußball-Verband (WFV) hat auf die neuen Corona-Verordnungen direkt reagiert und seinen Beschluss von Ende November zurückgenommen, dass bei Nichtantritt einer Mannschaft in der Alarmstufe im Regelfall keine Geldstrafen durch die Sportgerichte verhängt werden sollen. In der Warnstufe tritt die Regelung wieder in Kraft, dass bei dreimaligem Nichtantritt eine Mannschaft aus der Wertung genommen wird. Nichtantritte während der Warnstufe werden also angerechnet. red

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