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Andere Regeln für Schulen und Vereine

Sportpolitik. Nach Vorgabe der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sollen für Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren die für den Schulbesuch geltenden Covid-19-Tests vom 1. Februar an keine Gültigkeit mehr für die Teilnahme am Sportbetrieb im Verein haben.

Dies sorgt, wenn auch eine…

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