Stuttgart (red). Kaum ist in der Corona-Verordnung Sportstätten des Kultus- und Sozialministeriums Baden-Württemberg vor Kurzem veröffentlicht worden, dass Lauf- und Walkingtreffs mit maximal fünf Personen unter der Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben möglich sind, wurde diese Lockerung nur…

