Stuttgart - Es kommt in diesen Wochen Bewegung in die Gerichtsprozesse im Stuttgarter Turnskandal. Und in einem Fall steht die Entscheidung an. An diesem Donnerstag steigt am Landesarbeitsgericht (LAG) in Stuttgart der Berufungsprozess des Schwäbischen Turnerbunds (STB). Der Verband also will nun doch noch Recht bekommen im Falle der gekündigten Trainerin, die vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht erfolgreich gegen ihre Freistellung vonseiten des STB geklagt hat – ebenso wie ein weiterer Trainer, der am Kunstturnforum (KTF) im Neckarpark angestellt war. Der Berufungsprozess des STB gegen diesen Coach vor dem LAG ist für den 30. September angesetzt.
Die Fälle und Hintergründe sind klar: Ehemalige und aktuelle Sportlerinnen hatten die Zustände in der Trainingsarbeit am KTF rund um den Jahreswechsel 2024/25 angeprangert, die Vorwürfe mündeten in „systematischem körperlichem und mentalem Missbrauch“. Der STB kündigte der besagten Trainerin und dem Trainer, die vorher unter anderem die 18-jährige deutsche Spitzenturnerin Helen Kevric (MTV Stuttgart) betreuten. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ermittelt seit knapp eineinhalb Jahren. Bereits am vergangenen Donnerstag kam es vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht zu einer weiteren Verhandlung. Der Trainer wollte dort gegen seine inzwischen fristlos ausgesprochene Kündigung seitens des STB klagen. Es gab allerdings einen Aussetzungsantrag – Entscheidung vertagt. Auch der Trainerin wurde seitens des STB inzwischen fristlos gekündigt, auch sie klagt dagegen vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht (20. August).
Übergeordnet aber steht in diesem Fall der Berufungstermin an diesem Donnerstag vor dem LAG. Hier hofft der STB nun auf einen Erfolg in zweiter Instanz. Der Verband beruft sich auf Gespräche und Zeugenaussagen, die er inzwischen geführt habe. Das war im Zuge der ordentlichen Kündigungen so noch nicht möglich gewesen. Damals hatte der STB auf Bitte der Stuttgarter Staatsanwaltschaft vor den Gerichtsverhandlungen keinen Kontakt zu den betroffenen Turnerinnen aufgenommen und folglich keine Zeugenaussagen vor dem Arbeitsgericht einbringen können.
Ob es nun vor dem LAG Zeugenaussagen gibt, wird an diesem Donnerstag mit Spannung erwartet. „Es wird sicherlich zu Zeugenaussagen kommen“, sagte STB-Geschäftsführer Matthias Ranke dazu noch im März.
Im vergangenen Jahr hatte es vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht die zwei Niederlagen für den STB gegeben. Der zuständige Richter gab der Trainerin und dem Trainer recht, die gegen die ordentlichen Kündigungen geklagt hatte. In der Begründung hieß es jeweils, dass die Kündigungsgründe zu pauschal und ohne konkrete Angaben von Betroffenen geschildert seien – der STB allerdings wurde ja, so wurde es später bekannt, von der Staatsanwaltschaft bei möglichen Zeugenaussagen ausgebremst.
Jetzt also steigt der Berufungsprozess gegen die Trainerin – mit einem Wissenszuwachs auf beiden Seiten. Der STB hat Einsicht in die kompletten Ermittlungsakten der Stuttgarter Staatsanwaltschaft bekommen. Dabei geht es um knapp 50.000 Seiten. Der Verband, klar, interessiert sich insbesondere für die arbeitsrechtlich relevanten Inhalte. Ebenso wie die Gegenseite, die ebenfalls Akteneinsicht bekommen hat. Wie auch immer: Am Donnerstag wird es eine Entscheidung geben.

