Maulbronn (p). Heute vor 505 Jahren, am 23. April 1516, erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt das Reinheitsgebot für Bier in ihrer Landesordnung. Es legt die zulässigen Zutaten fest: Gerste, Hopfen und Wasser. Die bayerischen Regeln wurden bald überall übernommen.…
Umland
Warum die Hose am Bierfass kleben sollte
Das Bier und die Braukunst waren seit jeher Bestandteile des klösterlichen Wirtschaftslebens, wie zeitgenössische Darstellungen zeigen. Fotos: p
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