Enzkreis (LE). Innerhalb dieser Zeit, also von 2026 bis 2028, müssen die angemeldeten Bäume mindestens einmal fachgerecht geschnitten werden. Der Förderbetrag für den Erziehungsschnitt von Jungbäumen ab dem dritten Standjahr und für den Pflegeschnitt älterer Bäume wurde auf 18 Euro pro Baum angehoben. „Wir freuen uns, wenn viele Anträge aus dem Enzkreis eingereicht werden“, sagt Enzkreis-Obstbauberater Bernhard Reisch.
So funktioniert’s
Das Formular für den Antrag kann unter www.streuobst-bw.info heruntergeladen werden; dort sind auch weitere Informationen zur Baumschnittförderung abrufbar.
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