Enzkreis (LE). Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat einen Einspruch gegen die Kreistagswahl im Enzkreis als unzulässig zurückgewiesen. „Selbst wenn der Einspruchsführer dagegen klagen sollte, treten die gewählten Kreistagsmitglieder ihr Amt an“, erläutert Maral Saraie, Leiterin des Kommunal- und…
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Kreistagswahl: Einspruch unzulässig
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