Mühlacker (p). Die Kleinausgabe eines Hauses – das sogenannte Tiny House – unterscheidet sich baurechtlich nicht von einem „großen“ Haus. In der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Gemeinderat, Günter Bächle, heißt es, Mühlacker setze in der Regel keine…
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Grundsätzliche Nachfrage nach dem Tiny House
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