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Geldautomaten-Sprengung in Wiernsheim: drei Männer angeklagt - einer wegen Mordes

Im November 2023 erschütterte eine Explosion die Gemeinde Wiernsheim: In der Sparkassenfiliale wurde ein Geldautomat gesprengt. Die Verdächtigen lieferten sich mit der Polizei eine Verfolgungsjagd, bei der ein unbeteiligter Autofahrer so schwer verletzt wurde, dass er starb. Im Juni soll den drei Männern der Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe gemacht werden.

  • Trümmerfeld: die Filiale in Wiernsheim im November 2023.  Archivfoto: VKZ

    Trümmerfeld: die Filiale in Wiernsheim im November 2023. Archivfoto: VKZ

Wiernsheim (red). Die Täter flüchteten im Auto vom Tatort – unter anderem über Sachsenheim, Kleinsachsenheim und Löchgau Richtung Freudental. Die Flucht führte Richtung A 6. Beim Versuch, an der Anschlussstelle Sinsheim-Steinsfurt auf die Autobahn in Richtung Mannheim aufzufahren, rammte der Fluchtwagen einen Streifenwagen und fuhr dann in Richtung Nürnberg. Am Rastplatz Bauernwald konnten die Täter kurz gestoppt werden, zwei Männer flüchteten zu Fuß. Der Dritte setzte seine Fahrt als Geisterfahrer in Richtung Untereisesheim fort. Dabei kollidierte der Wagen mit einem Kleintransporter. Dessen beiden Insassen wurden schwer verletzt, der 45 Jahre alte Beifahrer verstarb zehn Tage später infolge seiner Verletzungen.

Wie die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mitteilen, hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim, zwischenzeitlich ihre Ermittlungen abgeschlossen und gegen alle drei Tatverdächtigen Anklage beim Landgericht Karlsruhe – Schwurgericht – erhoben.

Den drei Angeklagten wird jeweils zur Last gelegt, gemeinschaftlich an der Automatensprengung in Wiernsheim mitgewirkt und sich insoweit wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit schwerem Bandendiebstahl strafbar gemacht zu haben. Der 30-jährige Fahrer des Fluchtfahrzeuges werde darüber hinaus beschuldigt, sich wegen Mordes in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge strafbar gemacht zu haben. Weiterhin werde ihm zur Last gelegt, auch einen möglichen Tod des Fahrers des Kleintransporters zumindest billigend in Kauf genommen und sich insoweit des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht zu haben. Hinsichtlich der Fahrt in falscher Fahrtrichtung wird er laut Mitteilung des Landeskriminalamts schließlich auch beschuldigt, sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar gemacht zu haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 30-jährige Angeklagte bezüglich der erfolgten Tötung des Beifahrers sowie einer eventuellen Tötung des Fahrers des Kleintransporters jeweils die Mordmerkmale der Heimtücke, des Einsatzes gemeingefährlicher Mittel sowie – im Hinblick auf die ihm vorgeworfene Beteiligung an der vorangegangenen Automatensprengung – der Verdeckungsabsicht erfüllt hat.

Das Landgericht Karlsruhe hat die Anklage aller drei Angeklagter zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Hauptverhandlung soll am 6. Juni im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Karlsruhe beginnen.

Die drei Angeklagten, die bislang von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht haben, befinden sich jeweils in Untersuchungshaft.

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