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Veterinäramt erlässt wegen Geflügelpest Aufstallungspflicht für Hausgeflügel im nördlichen Enzkreis

Bei mehreren tot aufgefundenen Wildvögeln ist das hochpathogene aviäre Influenzavirus nachgewiesen worden. Hausgeflügel muss deshalb ab sofort kontaktsicher untergebracht werden.

  • Mit dem freien Picken und Scharren ist es in einem Teil des Enzkreises mindestens bis 12. Februar vorbei. So lange ist die Aufstallungspflicht zunächst befristet.  Archivfoto: VKZ/Küppers

    Mit dem freien Picken und Scharren ist es in einem Teil des Enzkreises mindestens bis 12. Februar vorbei. So lange ist die Aufstallungspflicht zunächst befristet. Archivfoto: VKZ/Küppers

Enzkreis (LE). Das Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises hat nach mehreren bestätigten Fällen von hochpathogener aviärer Influenza, der sogenannten Geflügelpest, eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel in Teilen des nördlichen Enzkreises angeordnet. Bei einem Turmfalken, der in der…

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