Umland

Gartenabfälle bereiten Häckselplätzen Probleme

Anlieferung von Fallobst ist nicht erlaubt, betont der Enzkreis.

  • Überlagertes Obst oder Gemüse gehört nicht auf den Häckselplatz.  Foto: Landratsamt Enzkreis

    Überlagertes Obst oder Gemüse gehört nicht auf den Häckselplatz. Foto: Landratsamt Enzkreis

ENZKREIS (LE). Aktuell häufen sich auf den Häckselplätzen im Enzkreis verbotene Ablagerungen von Äpfeln und anderem Fallobst. „Dadurch verschlechtert sich die Qualität der Grünabfälle erheblich. Außerdem werden Ratten und anderes Ungeziefer angelockt“, bemängelt Ewald Buck, Leiter des Amtes für…

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