Ludwigsburg (p). Am 18. November 1817 wurde in Württemberg die Leibeigenschaft aufgehoben: An diesem Termin vor genau 203 Jahren wurde der königliche Erlass veröffentlicht, der die alte Abhängigkeit der Bauern vom Feudalherrn offiziell beendete. Ein Jahr zuvor erst hatte König Wilhelm I. nach dem…
Umland
Dankeschön an jene, die das Beste aus der Krise machen
Der junge König Wilhelm I. hob vor 203 Jahren die Leibeigenschaft in Württemberg auf. Die Staatlichen Schlösser und Gärten suchen nun Helden der heutigen Zeit. Foto: SSG
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