Sersheim

Wie Parteien und Kirchen an Adressen kommen

Dass Daten aus dem Melderegister an manche Institutionen weitergegeben werden, ist gesetzlich erlaubt. Viele Bürger wissen aber nicht, dass sie dem widersprechen können, sagen Datenschützer. Kommunen müssen jährlich darauf hinweisen. Manche Gemeinde, wie Sersheim, sind dabei sogar vorbildlich.

  • Sogenannte Übermittlungssperren bewirken, dass gewisse Meldedaten von den Kommunen nicht an Institutionen, Gruppierungen und Firmen weitergegeben werden dürfen. Foto: Rieger

    Sogenannte Übermittlungssperren bewirken, dass gewisse Meldedaten von den Kommunen nicht an Institutionen, Gruppierungen und Firmen weitergegeben werden dürfen. Foto: Rieger

Sersheim/Stuttgart. Es war nur ein kurzer Hinweis auf der Internetseite der Gemeinde Sersheim. Man konnte ihn rasch übersehen. Und doch ist er wichtig – auch deshalb, weil offenbar viele nichts davon wissen. Zwischen Corona-Updates und dem Formular zur Schadensmeldung wies die Verwaltung nämlich…

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