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Landgericht spricht Täter frei und weist ihn in die Psychiatrie ein

Prozess vor dem Schwurgericht nach tödlichem Nachbarschaftsstreit endet mit einem Freispruch wegen verminderter Schuldfähigkeit. An die Stelle des Haftbefehls tritt aber nahtlos ein Unterbringungsbefehl, um die Öffentlichkeit vor dem Täter zu schützen.

  • Die Schwurgerichtskammer erkennnt nach dem Totschlag auf Freispruch, ordnet aber die Einweisung in eine Psychiatrie an. Foto: Küppers

    Die Schwurgerichtskammer erkennnt nach dem Totschlag auf Freispruch, ordnet aber die Einweisung in eine Psychiatrie an. Foto: Küppers

Häfnerhaslach/Heilbronn. Der 45-jährige Mann, der am 24. Februar in Häfnerhaslach seinen Nachbarn erschlagen hat, wird seine Zukunft in einer psychiatrischen Anstalt verbringen. Er wird zwar wegen verminderter Schuldfähigkeit freigesprochen, doch an die Stelle der bisherigen Untersuchungshaft tritt…

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