LokalesLandkreisAufmacher 7

Post von der Bundeswehr: Ludwigsburger Meldebehörde gibt Daten weiter

Der neue Wehrdienst bringt einige Änderungen mit sich: Seit diesem Jahr ist die Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufgehoben, Meldebehörden geben die Daten möglicher Wehrdienstleistender weiter.

  • Bis zu 80 000 Soldatinnen und Soldaten fehlen der Bundeswehr, um den Vorgaben der Nato zu entsprechen. Foto: dpa-Bildfunk

    Bis zu 80 000 Soldatinnen und Soldaten fehlen der Bundeswehr, um den Vorgaben der Nato zu entsprechen. Foto: dpa-Bildfunk

Ludwigsburg (p). Seit dem 1. Januar ist im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes“ eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, die die Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufhebt. Bisher konnten Einwohner bei den Meldebehörden der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen.

Lesen Sie hier, was junge Vaihinger zur Debatte über den Wehrdienst sagen.

Widerspruch ist zwecklos

Die Meldebehörden seien nun verpflichtet, Namen, Anschrift und Geburtsdatum von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr zu übermitteln, teilt die Stadt Ludwigsburg mit. Dies könne auch nicht mehr durch einen Widerspruch verhindert werden. Sämtliche vor dem 1. Januar eingegangenen Widersprüche gegen die Übermittlung an die Bundeswehr wurden mit diesem Stichtag gelöscht. Zudem können Neuanträge nicht mehr gestellt werden.

Andere Widerspruchsrechte, etwa gegen die Weitergabe von Daten an Religionsgesellschaften oder bei Altersjubiläen, blieben von dieser spezifischen Änderung unberührt, dafür bereits eingerichtete Sperren blieben bestehen.

Mehr zum Thema:

Ein Tag beim Stuttgarter Karriere-Center der Bundeswehr

Pistorius und Breuer: Wehrdienst jetzt zum Erfolg führen

Wehrpflicht auch für Frauen

Datenschutz-Einstellungen