Die Alterssicherungskommission empfiehlt, den heutigen Sonderstatus von Minijobs weitgehend abzuschaffen. Gemeint ist damit allerdings nicht, dass geringfügige Arbeit oder Jobs mit wenigen Wochenstunden künftig verboten werden sollen. Vielmehr sollen Minijobs stärker wie normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse behandelt werden. Konkret schlägt die Kommission vor, Minijobs künftig ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Beschäftigte könnten sich dann nicht mehr von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Außerdem soll der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs entfallen.
Kein konkreter Termin genannt
Einen konkreten Stichtag für die Reform nennt die Kommission nicht. In ihren Empfehlungen heißt es aber, die Maßnahme sei „sofort und ohne Übergangsfristen umsetzbar“. Aus Sicht der Kommission könnte der Gesetzgeber die Reform also zeitnah beschließen. Die Vorschläge der Kommission sind zunächst Empfehlungen. Ob und wann die Bundesregierung oder der Bundestag sie aufgreifen, ist offen.
Minijobs sollen nicht verboten werden
Wichtig ist die Unterscheidung: Die Kommission will Minijobs nicht als Arbeitsform verbieten. Menschen könnten also weiterhin in geringem Umfang arbeiten. Der Unterschied läge darin, dass solche Beschäftigungen nicht mehr steuerlich und sozialversicherungsrechtlich privilegiert wären. Statt eines Sondermodells mit Pauschalabgaben und Befreiungsmöglichkeiten würden Minijobs stärker in die reguläre Sozialversicherung einbezogen. Eine Ausnahme sieht die Kommission nur für Schülerinnen und Schüler vor.
Warum die Kommission Minijobs kritisch sieht
Die Kommission begründet ihren Vorschlag mit sozialen Risiken. Minijobs könnten dazu führen, dass Beschäftigte dauerhaft in einer sozial schlecht abgesicherten Erwerbsform bleiben. Das betreffe besonders Frauen, die nach Familienphasen häufig nicht in größere Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung zurückkehrten.
Aus Sicht der Kommission setzen Minijobs zudem falsche Anreize. Die Verdienstgrenze könne dazu beitragen, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit nicht ausweiten, obwohl dadurch höhere Einkommen und später bessere Rentenansprüche möglich wären. Verstärkt werde dieser Effekt durch das Zusammenspiel von Renten-Opt-out, Sozialversicherungsfreiheit, Ehegattensplitting und beitragsfreier Familienversicherung.
Auch Midijobs wären betroffen
Wenn der Sonderstatus von Minijobs entfällt, hätte das nach den Vorschlägen auch Folgen für Midijobs. Midijobs sind Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich zwischen Minijob und regulärer sozialversicherungspflichtiger Arbeit. Aktuell gilt dieser Bereich für monatliche Verdienste oberhalb der Minijobgrenze bis 2.000 Euro. Beschäftigte zahlen dort reduzierte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, erwerben in der Rentenversicherung aber grundsätzlich Ansprüche aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt.
Nach Ansicht der Kommission würde sich dieser Übergangsbereich erübrigen, wenn Minijobs ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus verlieren. Damit würden auch heutige Entlastungsregeln für Beschäftigte mit Einkommen oberhalb der Minijobgrenze infrage gestellt. Die Kommission räumt ein, dass Geringverdienende dadurch stärker mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet würden. Sie hält Entlastungen über das Steuerrecht oder steuerfinanzierte Leistungen jedoch für zielgenauer.

