Es läuft die 50. Spielminute im Kreisliga-Spiel zwischen dem SSV Stimpfach und dem SV Brettheim, als es beim Stand von 2:0 für den Gastgeber zu einer schmerzhaften Kollision kommt. Ein Stimpfacher Mittelfeldspieler will einen weiten Pass schlagen, da kommt der Stürmer der Brettheimer angerauscht und hält sein Bein rein. Es knackt, ein Schrei. Der Stimpfacher muss mit dem Krankenwagen abtransportiert werden. Im Krankenhaus wird ein Schienbeinbruch diagnostiziert. Das Spiel endet mit 4:0, aber das ist nur noch Nebensache.
Im Amateurfußball gibt es keinen Videobeweis. Sonst hätte der Schiedsrichter womöglich für das Foul mehr als eine gelbe Karte gezeigt. Vielleicht aber auch nicht. Das Landgericht in Ellwangen konnte den Fall nun nicht eindeutig klären. Trotz der Anhörung der Parteien und der Vernehmung von acht Zeugen habe die Zivilkammer letztlich nicht eindeutig „klären können, wer wen getroffen hat“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Klage des geschädigten Spielers auf Ersatz seiner materiellen wie immateriellen Schäden sei deshalb abgelehnt worden (Az. 3 O 167/25).
„Hart und rücksichtslos gefoult“
Der 33-jährige Mittelfeldspieler hatte nach Operation und Reha den 22-jährigen Brettacher Stürmer auf Schadenersatz verklagt. Der Gegenspieler habe ihn „hart und rücksichtslos gefoult“. Der Beklagte sprach hingegen von einem ganz normalen Zweikampf. Der Schiedsrichter habe ihm ja auch nur die gelbe Karte gezeigt. Die Aussagen der Zeugen widersprachen sich teilweise. Offenbar hatte jeder seine Vereinsbrille auf.
Im Urteil stellte das Gericht fest, man habe „nicht mit dem erforderlichen Grad an Gewissheit feststellen“ können, ob ein schuldhaftes Verhalten des Beklagten vorliege. Das Foulspiel habe sich „in sehr engem zeitlichen und räumlichen Kontext zum Spielen des Balles durch den Kläger ereignet“ und sei wohl „aus einer typischen, der Dynamik des Fußballspiels geschuldeten Situation heraus“ entstanden.
Hatte der Spieler eine Chance auf den Ball?
Dem Kläger steht nun die Berufung zum Oberlandesgericht in Stuttgart zu. Dass gefoulte Amateursportler vor einem ordentlichen Gericht doch noch zu einer Wiedergutmachung kommen, ist durchaus nicht ausgeschlossen. So hat dieselbe Zivilkammer vor kurzem einen Vergleich zwischen zwei Handballspielern der Kreisliga B vermittelt.
Beim Spiel zwischen der TSG Schnaitheim 3 und der vierten Mannschaft der SG Hofen-Hüttlingen war ein Spieler bei einem Tempogegenstoß derart hart attackiert worden, dass er sich eine Schultereckgelenksprengung zuzog. Der Schiedsrichter zeigte dem Verursacher die rote Karte. Die strittige Frage war, ob der foulende Spieler eine Chance auf den Ball hatte. Im Vergleich einigte man auf die Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld. Ursprünglich hatte der verletzte Spieler das Doppelte gefordert.

