In Baden-Württembergs Frauen- und Kinderschutzhäusern sind im Jahr 2024 mehr als 7100 Schutzsuchende wegen fehlender Kapazitäten abgewiesen worden. Das Land plant nun, die Zahl der Plätze bis 2032 schrittweise zu erhöhen, wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme des Sozialministeriums auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervorgeht.
Zum Stichtag 1. Januar 2026 gab es im Land rund 900 Schutzplätze. Durch bereits bewilligte Bauvorhaben soll die Zahl bis 2028 auf etwa 1000 ansteigen. Zwischen 2027 und 2031 sollen jährlich zwei neue Einrichtungen mit je 20 Plätzen entstehen, sodass mindestens 200 weitere Plätze geschaffen werden. Außerdem sollen weiterführende Angebote ausgebaut werden, die Frauen nach dem Aufenthalt im Frauenhaus eine Anschlusswohnung vermitteln und so Plätze für akute Fälle freimachen.
Bund und Land teilen sich die Kosten
Für die Umsetzung des neuen Gewalthilfegesetzes erhält Baden-Württemberg vom Bund finanzielle Mittel. Diese beginnen 2027 bei rund 15 Millionen Euro und steigen bis 2030 auf jährlich 41 Millionen Euro an. Laut Sozialministerium decken diese Bundeszuschüsse etwa die Hälfte der Kosten für ein vollständig ausgebautes Hilfesystem.

