Ludwigsburg (p). Die anhaltend heißen Temperaturen und die damit verbundene Trockenheit in den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg haben dazu geführt, dass die Feuerwehren und die Polizei in den vergangenen Tagen mehrfach zur Bekämpfung von Bränden eingesetzt waren, heißt es in einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Ludwigsburg. Am Montag kam es in Freiberg zu einem Einsatz der Polizei, nachdem gegen 10.30 Uhr ein Zeuge eine große Rauchsäule am Waldrand bei Geisingen bemerkt hatte. Die eingesetzte Streife stellte daraufhin zwei Männer im Alter von 55 und 65 Jahren auf einem an einen Wald angrenzenden, Gartengrundstück fest, die gerade dabei waren, ein Feuer mit einem Gartenschlauch zu löschen. Die beiden Männer hatten Paletten auf dem Gartengrundstück, außerhalb einer dafür vorgesehenen, eingefassten Feuerstelle, verbrannt. Nachdem das Feuer jedoch größere Ausmaße angenommen hatte, hatten sie die davon ausgehende, mögliche Gefahr selbst erkannt und es mit einem Gartenschlauch abgelöscht.
Die Sicherheit der Wälder gewährleisten
Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle in der Region möchte das Polizeipräsidium Ludwigsburg alle Bürgerinnen und Bürger über die erhöhte Brandgefahr informieren und zur besonderen Vorsicht aufrufen. Die Trockenheit und die hohen Temperaturen schaffen ideale Bedingungen für das Entstehen und die schnelle Ausbreitung von Bränden. Selbst ein eigentlich kleines Gartenfeuer könne sich schnell ausdehnen und dann auch unkontrollierbar werden, mahnt die Polizei. Insbesondere auch die achtlos weggeschnippte Zigarettenkippe birgt bei anhaltender Trockenheit und Hitze die große Gefahr, einen Wald- oder Flächenbrand zu entfachen.
Um die Sicherheit der Wälder zu gewährleisten, weist das Polizeipräsidium Ludwigsburg auf einige wichtige Regeln und Vorschriften hin, die das Anzünden und Unterhalten von Feuern sowie das Rauchen im Wald und in seiner unmittelbaren Umgebung betreffen. So bedarf das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers außerhalb einer speziell dafür eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstelle im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald einer vorherigen Genehmigung der Forstbehörde. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn keine Gefährdung des Waldes durch Feuer zu befürchten ist.
Vom 1. März bis 31. Oktober ist das Rauchen im Wald strengstens verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Waldbesitzer, ihre Beschäftigten, zur Jagdausübung Berechtigte und Imker während ihrer Tätigkeit. Es ist strengstens verboten, brennende oder glimmende Gegenstände im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald wegzuwerfen.

