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Polizei setzt beim Schäferlauf in Markgröningen auch Drohnen ein

Am Wochenende 29. und 30. August werden die Festumzüge aus der Luft beobachtet.

Markgröningen (p). Während der Festumzüge beim Markgröninger Schäferlauf am Samstag (29. August) sowie am Sonntag (30. August), setzt das Polizeipräsidium Ludwigsburg Drohnen ein, die Übersichtsbilder dieses traditionellen Treibens an den beiden Festtagen überträgt.

Umfassende Übersicht

Wie das Polizeipräsidium Ludwigsburg mitteilt, würden die polizeilichen Drohnen bei den beiden Umzügen zur Sicherheit des Schäferlaufs und seiner Besucherinnen und Besucher eingesetzt. Durch die Bildübertragung sei es möglich, eine umfassende Übersicht über den schwer zugänglichen Einsatzraum und den Verlauf des jeweiligen Umzugs zu gewinnen. So sei neben dem rechtzeitigen Erkennen möglicher Gefahrensituationen für das Publikum auch der Überblick über die Verkehrssituation und bei Bedarf ein schneller Einsatz der Sicherheitskräfte möglich.

Menschenmengen werden nicht überflogen

Die Drohnen werden von speziell ausgebildete Beamte des Polizeipräsidiums Ludwigsburg gesteuert, die auch für die Einhaltung der Flugsicherheit verantwortlich sind. Menschenmengen werden nicht überflogen.

Eine Aufzeichnung der Bildübertragung findet laut Polizei grundsätzlich nicht statt, die Identifizierung einzelner Personen ist bei den Übersichtsvideos generell nicht möglich. Anders sieht es aus, wenn es darum geht, eine konkrete Straftat zu verfolgen.

Des Weiteren wird für die beiden Veranstaltungstage eine temporäre Flugverbotszone eingerichtet. Sowohl am Samstag als auch am Sonntag dürfen zwischen 7 und 19 Uhr keine privaten Drohnenflüge innerhalb der Verbotszone stattfinden. Die Grenzen erstrecken sich vom nördlichen Bereich an der Kläranlage Leudelsbach, im östlichen Bereich am Bahnhof Markgröningen, im südlichen Bereich beim Steinbuch Markgröningen und im westlichen Bereich zur Unteren Mühle.

Die offiziellen räumlichen Grenzen gibt es auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt unter dipul.de unter dem Suchbegriff Markgröningen.

Die temporäre Flugverbotszone diene dazu, den Luftverkehr zu schützen, die Privatsphäre der Besucher zu wahren sowie die öffentliche Sicherheit rund um das Umzugstreiben zu garantieren.

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