Baden-Württemberg

Merz als „Pinocchio“ – Rentner verteidigt Aussage

„Pinocchio kommt nach HN“ – das darf man über den Kanzler ungestraft sagen. „Lügenfritz“ war hingegen frecher als die Polizei erlaubt.

  • Darf man den Bundeskanzler als Lügner mit Holznase hinstellen?www.imago-images.de

    Darf man den Bundeskanzler als Lügner mit Holznase hinstellen?www.imago-images.de

Ein kurzer Kommentar auf Facebook, ein Emoji mit langer Holznase und wenig später liegt Post von der Kriminalpolizei im Briefkasten. Was nach Realsatire klingt, ist dem 66 Jahre alten Heilbronner Rentner Andreas Hüttner tatsächlich passiert. Nun hat der frühere Würth-Angestellte im Rahmen einer Titelgeschichte über die Grenzen der Meinungsfreiheit mit dem Nachrichtenmagazin Spiegel gesprochen und seine Wortwahl verteidigt. Sein Fall und ähnliche juristische Entscheidungen entfachen eine Grundsatzdebatte neu: Wie weit darf Kritik an Spitzenpolitikern im Netz gehen und schießt der Staat hier über das Ziel hinaus?

Merz in Heilbronn als „Pinocchio“ bezeichnet

Ausgangspunkt war ein Facebook Post des Polizeipräsidiums Heilbronn, Anfang des Jahres noch unter politischer Verantwortung des zufällig vor Ort ansässigen Ex-Innenministers und Wahlkreisabgeordneten Thomas Strobl (CDU) – inzwischen sogar zum Landtagspräsidenten befördert. Die Behörde informierte die Bürger damals mit einem Posting über Sicherheitsmaßnahmen sowie ein temporäres Flugverbot anlässlich der Besuchs von CDU-Chef Friedrich Merz. Unter den zahlreichen Kommentaren hinterließ Andreas Hüttner einen knappen Satz samt Emoji: „Pinocchio kommt nach HN“.

Die Reaktion folgte nicht vom Kanzler- oder Abgeordnetenbüro, sondern direkt aus dem Social-Media-Team der Polizei. Die diensteifrigen Beamten filterten aus 400 Beiträgen 38 freche Kommentare heraus und leiteten sie zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft weiter. Der Vorwurf lautete auf „Politiker-Beleidigung“ nach Paragraph 188 des Strafgesetzbuches.

Andreas Hüttner wehrt sich

Hüttner zeigte sich unbeeindruckt. Er ließ sich per künstlicher Intelligenz eine Erwiderung formulieren, fuhr in den geplanten Urlaub und wandte sich nach ausbleibender Antwort an die Presse. Nach dem einsetzenden Medienecho stellte die Staatsanwaltschaft Heilbronn das Verfahren schließlich ein. Die Begründung lautete: Es handle sich um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte, zulässige Machtkritik.

Gegenüber dem Spiegel betonte Hüttner nun erneut, dass er die Bezeichnung nach wie vor passend finde und Politiker seiner Ansicht nach mehr aushalten müssten. Zwar lehne er anonyme Hetze im Netz strikt ab, doch bei harmlosen satirischen Vergleichen müsse man „die Kirche im Dorf lassen“. Weniger glimpflich ging es in besagtem Fall unterdessen für andere aus. Rund um denselben Facebook-Beitrag der Polizei Heilbronn fielen sehr uneinheitliche Entscheidungen:

  • „Pinocchio“: Das Verfahren wurde eingestellt, da die Äußerung als zulässige Kritik unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt.
  • „Lackaffe“: Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage in Höhe von nur 100 Euro eingestellt, obwohl man das Wort sicher als unangebrachte Herabsetzung des Bundeskanzlers verstehen kann.
  • „Lügenfritz“: Hier erließ das Amtsgericht Öhringen einen heftigen Strafbefehl über 30 Tagessätze, was rund 2000 Euro beziehungsweise einem vollen Nettomonatsgehalt entspricht.

Besonders die Verurteilung wegen der Bezeichnung „Lügenfritz“ sorgte bundesweit für Empörung. Das Gericht sah in der Äußerung eine ehrverletzende Schmähung, die geeignet sei, das Vertrauen in die Integrität des Politikers zu beschädigen. Rechtsexperten und Kritiker halten eine Geldstrafe in Höhe eines vollen Monatsgehalts für eine derartige Begrifflichkeit für unverhältnismäßig.

Friedrich Merz: „Lügenfritz“ vs. „Pinocchio“

Ins Auge sticht auch der willkürliche Kontrast: Kann „Lügenfritz“ verboten sein, wenn „Pinocchio“ erlaubt ist? Der Beschuldigte verzichtete allerdings auf eine Klärung vor dem Landgericht, wo er womöglich schnell Recht bekommen hätte. Vielleicht hatte er bei geringem Einkommen aber auch einfach nur Angst vor einer teuren Musterklage bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht. Der Mann bleibt anonym, sein Urteil wurde rechtskräftig.

Im Mittelpunkt der Kontroversen steht Paragraph 188 des Strafgesetzbuchs, der sich mit Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens befasst. Die Norm wurde erst vor wenigen Jahren verschärft, um Amtsträger vor digitaler Hetze und gezielten Kampagnen zu schützen.

§ 188 StGB von Amts wegen verfolgt

In der Praxis führt die Regelung nach §188 StGB jedoch vermehrt zu Unklarheiten und Kritik. Erstens betreiben Behörden offenbar ein proaktives Screening, wie sich an dem Fall aus Heilbronn zeigt. Häufig erstatten nicht die betroffenen Politiker Anzeige, sondern Polizeidienststellen durchforsten Kommentarspalten von Amts wegen nach möglichen Vergehen, während das bei der Beleidigung von „Normalbürgern“ nur auf Antrag möglich ist. Zweitens entsteht ein Einschüchterungseffekt: Menschen geraten schnell ins Visier von Ermittlungen, wenn sie satirische oder zugespitzte Alltagsfloskeln verwenden.

Angela Merkel stand über den Dingen

Außerdem verschwimmen die Rechtsgrenzen. Wo die scharfe Kritik an Politikern aufhört und die strafbare Beleidigung beginnt, bleibt für Laien kaum vorhersehbar. Man äußerst sich bei nächster Gelegenheit dann etwas zurückhaltender, wie es in Deutschland etwa in den 50er-Jahren allgemein üblich war. Manche finden das vielleicht gar nicht so schlecht, wobei allerdings weder Merz noch Angela Merkel zu den üblichen Verdächtigen gehören.

Merz hat nach eigenen Angaben keine Anzeigen mehr erstattet, seit er Kanzler ist. In Erinnerung sind indes noch krachende juristische Niederlagen gegen das Satire-Magazin „Titanic“ wegen der etwas vulgären Wortschöpfung „Fotzenfritz“, die Martin Sonneborn & Co. bis heute genüsslich im Schutz der Kunstfreiheit propagieren dürfen, auch wenn im Europaparlament kürzlich einmal der Ton abgedreht wurde. Die vielfach gescholtene Ex-Kanzlerin ihrerseits stand bei Social Media ein Stück weit über den Dingen und ließ ihr Büro wegen so etwas niemals Anzeige erstatten, obwohl es viele „Shitstorms“ mit entsprechenden Anlässen gegeben hätte. Heute würde wahrscheinlich von Amts wegen ermittelt, und der Staatsschutz hätte viel zu tun.

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