Baden-Württemberg

Geschäftsführer nach Unfall bei Europa-Park-Show verurteilt

Weniger Schrauben, fehlende Unterlegscheiben: Die Montagefehler bei der Wassershow im Europa-Park haben Folgen. Nun gibt es ein Urteil im Gerichtsprozess.

  • Nach dem Unfall im Europa-Park hat das Amtsgericht Ettenheim  den Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt (Symbolbild).Foto: IMAGO/Mandoga Media

    Nach dem Unfall im Europa-Park hat das Amtsgericht Ettenheim den Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt (Symbolbild).Foto: IMAGO/Mandoga Media

Es war ein schwerer Unfall im Europa-Park, der noch schlimmer hätte ausgehen können. Weil er wichtige Schritte im Aufbau einer Wassershow ausließ, ist der Geschäftsführer einer externen Firma im Prozess vor dem Amtsgericht Ettenheim schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung in acht Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro.

Der Mann ist Geschäftsführer der Firma, die damals im Jahr 2023 vom Europa-Park für den Aufbau sowie die Durchführung der Show beauftragt gewesen war. Beim Prozess hatte er Versäumnisse bei der Montage eingeräumt. So seien unter anderem weniger Schrauben als in der Anleitung vorgegeben für den Aufbau benutzt worden. Außerdem fehlten an einigen Stellen die Unterlegscheiben für die Schrauben und das Becken war nicht wie vorgeschrieben im Boden verschraubt.

Mängel ursächlich für das Unglück

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass diese Mängel beim Aufbau den Unfall verursacht haben. Als Geschäftsführer des Unternehmens sei es die Aufgabe des Beschuldigten gewesen, für die sachgerechte Umsetzung der Montageanleitung zu sorgen.

Zu den Vorwürfen sagte der Mann, dass der Aufbau dieser Show im Europa-Park schon immer so gehandhabt worden sei und er die Vorgehensweise von der Vorgängerfirma übernommen habe. Das Becken sei nicht wie vorgeschrieben im Boden verschraubt worden, weil der Park das nicht gewollt habe, da hierdurch der künstlich angelegte See, in dem das Becken stand, beschädigt werde, so der Beschuldigte.

Richter Wolfram Wegmann reichte das als Argument nicht. Er betonte, dass es klar die Verantwortung der Montagefirma sei, sicherzustellen, dass den Vorgaben entsprechend gearbeitet werde. Selbst wenn der Park eine Verschraubung im Boden nicht gewollt habe, müsse er sich als Geschäftsführer durchsetzen, um die Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Diese „massiven Fehler“ beim Aufbau müsse man sich eingestehen.

Sachverständiger legte umfangreiches Gutachten vor

Der Sachverständige erläuterte umfangreich, wie er zu dem Schluss kam, dass vor allem das Fehlen der Unterlegscheiben sowie die fehlende Befestigung am Boden die Ursache dafür waren, dass das Becken im unteren Bereich riss und sich schlagartig entleerte. Auch ein Video des Unfalls wurde im Prozess gezeigt. Zudem brachte der Sachverständige Teile des kaputten Beckens mit, an denen er die Bruchstellen zeigte und erklärte.

Weil das Becken sich neben der Wasserbahn „Atlantica Supersplash“ befand, schwappten konstant Wellen gegen das Becken, die den Druck auf die Außenwände erhöht hätten, führte der Sachverständige aus. Durch das Fehlen der Unterlegscheiben und das Einwirken der Wellen seien die Schraubköpfe in die Wand des Beckens gedrückt worden, was zu dem sogenannten Ermüdungsbruch geführt hätte. Durch die Wucht der Wassermassen sei es schließlich zu einem zweiten Bruch oberhalb des ersten gekommen.

Keine Strafanträge von den Verletzten

Im Sommer 2023 war das Wasserbecken vor den Augen der Zuschauer während der Show „Retorno dos Piratas“ plötzlich verrutscht und gerissen, Sprungtürme stürzten ein. Sechs Artisten und zwei Besucher, ein Ehepaar, wurden verletzt. Unter den Artisten gab es zum Teil schwere Verletzungen, die mit mehrtägigen Krankenhausaufenthalten verbunden waren.

Keines der Opfer hatte in dem Fall Strafantrag gestellt. Die Staatsanwaltschaft sah die Verletzung der Sorgfaltspflicht jedoch als so maßgeblich an, dass sie einen Strafantrag stellte.

Der Prozess zu dem Fall war bereits vergangenes Jahr im November ein erstes Mal gestartet. Wegen einer Erkrankung des Verteidigers musste der Fall jedoch neu aufgerollt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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