Politik

Ein Haus, ein Justizfehler, viel Geld – und jetzt endlich eine Einigung

Nach jahrelangem Rechtsstreit entschädigt das Land einen Hausbesitzer. Der Konflikt hat weit über die Grenzen des Ortes hinaus Schlagzeilen gemacht.

  • Das Haus der Familie W. im brandenburgischen Rangsdorf.David Hammersen/dpa

    Das Haus der Familie W. im brandenburgischen Rangsdorf.David Hammersen/dpa

Eine erkleckliche Anzahl an Jura-Studenten hat dieser Fall bei Examensklausuren schon Schweißperlen auf die Stirn getrieben. Das ist natürlich nichts gegen die Sorgen und Nöte der Familie, die ihn am eigenen Leibe erlebt hat. In die Analen ist er schon als Rangsdorfer Hausdrama eingegangen. Wie heute bekannt geworden ist: Die Sache ist beendet.

Rangsdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg. Es gibt einen Sandstrand am Rangsdorfer See und etwas mehr als 11 000 Einwohner. Unter ihnen die Eheleute W., die 2010 bei einer Zwangsversteigerung ein Grundstück kauften, ein Haus bauten, eine Familie gründeten. Und die seither vor Gericht streiten müssen.

Erbe meldet sich aus den USA

Familie W. war mit ihren zwei Kindern schon in das Haus eingezogen, da meldete der Eigentümer des Grundstücks sein Interesse daran an. Es handelte sich um einen Mann aus den USA, der zweifelsfrei der rechtmäßige Erbe des Verstorbenen gewesen ist. Er erfuhr von der Zwangsversteigerung und ihren Folgen aber erst, als Familie W. schon in ihrem vermeintlichen Eigenheim wohnte.

Dass der Erbe nicht ermittelt worden war, ist ein Fehler der Justiz gewesen. Was folgte war ein Rechtsstreit, der weit länger als ein Jahrzehnt andauerte. Das Amtsgericht Luckenwalde und das Landgericht Potsdam waren unterschiedlicher Ansicht, sodass letztendlich das Oberlandesgericht Brandenburg Recht sprechen musste.

Erbe hat die besseren Karten

Erbrecht geht vor dem Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung, hieß das in Kurzform. Und praktisch: Die Familie W. sollte das Haus innerhalb eines Jahres abreißen, das Grundstück räumen und dem Eigentümer rund 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks bezahlen. Das hat weit über die Grenzen Brandenburgs hinaus für Aufsehen gesorgt. Die Entscheidung stand aber wohl in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), der in der Folge seine Ansicht änderte. Auch wegen dieses für die Bauherren „ruinösen“ Ergebnisses.

Die ganze Sache wurde nach Brandenburg zurück verwiesen. Das Oberlandesgericht in Potsdam muss nun aber nicht noch mal die Aktendeckel aufklappen: Es gibt eine Einigung. Die Lösung haben die Familie W., der Erbe aus den USA und das Land Brandenburg gemeinsam erarbeitet.

Grundbuch wird umgeschrieben

Der Mann aus den USA wird in das Grundbuch eingetragen. Die Familie erhält eine „angemessene Entschädigung“ für das Haus. Genaue Details sind zwar nicht bekannt, doch dem Vernehmen nach soll die Familie vom Land Brandenburg etwas mehr als eine halbe Million Euro bekommen. „Wir haben einen Fehler gemacht“, sagte Justizminister Benjamin Grimm (SPD) in Potsdam, und bat um Entschuldigung. Den Fehler einer Rechtspflegerin muss nun also der Steuerzahler ausbaden.

Die Familie, die das Haus einst baute, zeigte sich erleichtert, dass nun alles zu Ende ist. Glücklich sind die früheren Hauseigentümer nicht. Man habe fast 15 Jahre dafür gekämpft, in dem Haus bleiben  zu können, die fast 15 Jahre vor Gericht hätten sehr an den Kräften gezehrt.

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