Der neu gewählte Landtag von Baden-Württemberg kommt an diesem Dienstag erstmals zusammen – zu einer sogenannten konstituierenden Sitzung. Aber was bedeutet das überhaupt? Ein zwangloses Kennenlernen? Oder werden hier bereits wegweisende Entscheidungen getroffen?
Der 18. Landtag in Baden-Württemberg ist gewählt, die Landesverfassung sieht vor, dass das dienstälteste Mitglied die konstituierende Sitzung leitet. In diesem Fall ist das Wolfgang Reinhart, der als Alterpräsident auch die Eröffnungsrede hält.
Landtagspräsident steht so gut wie fest
Üblicherweise wird ein Landtagspräsident gewählt, außerdem eine Geschäftsordnung verabschiedet. Die Personalie des Landtagspräsidenten gilt als bereits ausgemacht: Wegen des knappen Wahlergebnisses verständigten sich Grüne und CDU darauf, dass das Amt einem Christdemokraten zufallen soll. Diese wollen Ex-Innenminister Thomas Strobl für diese Aufgabe vorschlagen. Gewählt werden muss er trotzdem.
Die Stellvertreterfrage ist indes offener – es heißt, Muhterem Aras, die Präsidentin des vorherigen Landtags, soll diese Position erhalten. Aber auch die AfD erhebt Anspruch auf einen Vize-Landtagspräsidenten. Hier könnte es also noch zum Konflikt kommen.
Dass die Geschäftsordnung erlassen wird, gilt indes eher als Formsache. Dennoch ist dies wichtig, damit das Parlament strukturiert funktionieren kann. Es gab aber in Parlamenten auch schon Streit um Geschäftsordnungen. Im Stuttgarter Landtag ist aber bisher keiner zu erkennen – üblicherweise wird an Geschäftsordnungen auch nicht viel geändert von Legislatur zu Legislatur. Wenn dann geht es dabei nur um Kleinigkeiten.
Mit den Ministern hat der Landtag direkt nichts zu tun. Diese werden vom Ministerpräsidenten ernannt – der wiederum vom Landtag gewählt wird. Dieser soll nach Willen der Regierungskoalition aus Grünen und CDU Cem Özdemir (Grüne) werden. Sie hatten sich im Vorfeld auf das Personaltableau verständigt. Am Mittwoch, dem 13. Mai, wird erwartet, dass Özdemir sein neues Amt offiziell antritt.

