Sieg in Sachen Sauberkeit in Ulm: Diverse Saatkrähen die sich zum Brüten auf insgesamt acht Bäumen in der Fußgängerzone sowie dem innerstädtischen Judenhof-Platz niedergelassen hatten, sind auf behördlichen Erlass vertrieben. Solche positiven Meldungen sind selten in einer Stadt, deren politische Spitze sich Reinlichkeit auf die Fahnen geschrieben hat, aber in der zum Schaden ungezählter Hausbesitzer ganze Straßenzüge mit Graffitis besudelt sind. Tätersuche: Fehlanzeige.
Aber die Krähen haben sie gekriegt. Ein Falkner hatte im Vorfeld der Nestbauzeit im behördlichen Auftrag einen Wüstenbussard aufsteigen lassen, der unter den Tieren offenbar Angst und Schrecken verbreitete – und Erleichterung bei diversen Gastronomen mit Außenbestuhlung sowie dem auf Ordnung bedachten Oberbürgermeister Martin Ansbacher (SPD). „Nicht nur Tauben, sondern auch Saatkrähen verursachen viel Schmutz und Lärm – und das ausgerechnet dort, wo sich viele Menschen aufhalten. Das ist nicht nur lästig, sondern kann auch gesundheitlich problematisch sein“, warnte der Rathauschef diesen April per Pressemitteilung. Der Falknereinsatz plus das Entfernen der Nester kosteten 40 000 Euro.
Blutbad mit Schrotflinten angerichtet
Ein Ausnahmeerlass der städtischen Naturschutzbehörde nebst Ausweisung einer Vergrämungszone für die City war zuvor nötig. Die Saatkrähe unterliegt sowohl europäischem als auch bundesdeutschem Naturschutzrecht und darf nicht bejagt werden. Der Grund ist simpel: Bis in die 1970er Jahre waren die Tiere in Deutschland so gut wie ausgerottet. Wie mit den Kolonievögeln und verhassten „Saaträubern“ verfahren wurde, daran erinnert sich Georg Walcher, 74, Nabu-Mitglied, Vogelschützer der ersten Stunde und im 25 Kilometer entfernten Städtchen Laupheim Spezialist für Saatkrähen.
In Achstetten im Kreis Biberach nisteten damals die letzten 60 Brutpaare in Baden-Württemberg. Jäger hätten während der Nistzeit im Frühjahr die Dunkelheit abgewartet, bis die Elternvögel vollzählig in ihre Nester zurückgekehrt seien. Dann sei mit Schrot in die Baumwipfel geschossen worden, „so lange, bis man nichts mehr gehört hat“. Das sei jedes Mal ein „Blutbad“ gewesen, sagt Zeitzeuge Walcher.
Seit dem vergangenen Sommer wird nicht mehr nur vergrämt, es knallen auch die Büchsen wieder. Der Abscheu gegen die Saatkrähen breitet sich aus. Nach Mitteilung des von der grünen Ministerin Thekla Walker geführten Stuttgarter Umweltministeriums haben zunächst die Kreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Göppingen, Ortenaukreis, Rastatt und Ravensburg Allgemeinverfügungen zur „letalen Vergrämung“ erlassen. Mindestens 175 Abschüsse seien bekannt, so das Ministerium. Dieselben Kreise, ergänzt um den Rhein-Neckar-Kreis, haben auch fürs laufende Jahr Abschussgenehmigungen bis Ende Juli erteilt. Saatkrähen kamen aufgrund ihrer Ernährungsweise bisher überwiegend in der Nähe mooriger Böden in Oberschwaben und in der Rheinebene vor.
Aktuell normales Bestandsniveau
Immerhin: In Nester wird nicht mehr geschossen. Das Landratsamt Ravensburg etwa informiert auf seiner Homepage, es müsse sich „ein Saatkrähen-Schwarm von mindestens 20 Individuen auf oder über der betroffenen landwirtschaftlichen Fläche“ aufhalten. Dann dürfen „Jagdausübungsberechtigte“ zum Zweck des Verscheuchens zur Tat schreiten. Das Umweltministerium duldet das Vorgehen nicht nur, es fordert die Kreise sogar ausdrücklich auf, vom „rechtlichen Instrument der Allgemeinverfügung“ Gebrauch zu machen, und zwar „aufgrund der lokal auftretenden Konflikte zwischen Landwirtschaft und Saatkrähen“.
Das Bundesnaturschutzgesetz lässt dafür eine Möglichkeit, sofern „ernste landwirtschaftliche Schäden“ registriert werden, es zum Abschuss keine Alternative gibt und sich „der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert“. Aktuell leben im Südwesten 12 000 bis 15 000 Brutpaare. Laut dem Nabu Baden-Württemberg ist das fürs Flächenland Baden-Württemberg „ein normales Bestandsniveau“.
Den Artenschutz nicht mehr auf das Individuum anwenden, sondern zum Teil einer Gesamtbetrachtung machen, so etwas schwebt, bezogen auf den Verkehrswegebau, auch Walkers grünem Ministerkollegen Winfried Hermann vor, wie er Ende April in einem Interview sagte. „Ich finde, man müsste es europäisch reformieren – weg vom Schutz jedes einzelnen Exemplars, hin zum Populationsschutz“. Straßen- oder Gleisbauer etwa müssten dann auf seltene Fledermäuse, Feldhamster oder Eidechsen nicht unbedingt mehr Rücksicht nehmen.
Mit den kreisweiten Allgemeinverfügungen gegen Saatkrähen können sogar baden-württembergische Wissenschaftler wie die Professoren Johannes Steidle, Lars Krogmann und Frank Schurr von der Universität Hohenheim sowie Marco Heurich von der Universität Freiburg leben, wie sie in einem offenen Brief Anfang Februar an den Ministerpräsidenten Kretschmann sowie die Landtagskandidaten der Parteien schrieben.
Allerdings nur als „ultima ratio“. Eigentliches Ziel des Appells war es, Forderungen von Landwirten und Jägern entgegenzutreten, Saatkrähe, Wolf und Biber ganz von den Artenschutzlisten zu nehmen und über sie das Jagdrecht zu verhängen. Das konterkariere nicht nur bisherige Erfolge im Naturschutz, so die Briefautoren, es gebe auch „keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass eine Bejagung Konflikte reduziert“. Saatkrähen, haben schon frühere Studien gezeigt, reagieren auf Verfolgungsdruck mit der Aufsplitterung von Brut-Kolonien und stark vermehrter Nachkommenschaft.
Dass vor Abschüssen immer alle Möglichkeiten der Vergrämung probiert werden, bezweifelt Alexandra Ickes, Referentin für Artenschutz beim Nabu Baden-Württemberg. Es gebe viele technische Abwehrmethoden wie Leuchtraketen, gasgefüllte Luftballons oder Rotationsbälle, dazu „Ablenkungsfütterungen“ oder das Beizen von Saatgut mit einer Chili-Eukalyptus-Mischung. Für Abschussgenehmigungen fehlten „belastbare fachliche und ökologische Grundlagen“. Der Verfolgungsdruck in der Agrarlandschaft und der Mangel an alternativen Lebensräumen seien es zudem, was die die Tiere in die Städte treibe. Wichtig für eine möglichst konfliktarme Koexistenz sei immer auch eine „gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Lebensweise der Saatkrähe“.
Wie Öffentlichkeitsarbeit ohne den Ballast allzu vieler Hintergrundinformationen aussieht, führt die Stadt Ulm seit Monaten vor. Ein Rathaussprecher betont auf Anfrage nochmals „hohe Lärmpegel und massive Verschmutzung durch Krähenkot“ in der Innenstadt. Er räumt allerdings ein: Ein umfassenderes „Krähenmanagement“ gebe es nicht. Man habe sich aber ausgetauscht, mit Neu-Ulm, wo auch Saatkrähen sind, und „besonders mit der Stadt Laupheim“.
In Laupheim, wo Krähen seit Anfang der 1990er Jahre im Stadtpark nisteten, hat der Falkner mit dem Wüstenbussard, der auch in Ulm flog, ebenfalls ganze Arbeit getan. Ein Großteil der Kolonie wich in die Nachbarschaft aus, zum Beispiel in den Ortsteil Baustetten. Zuerst protestierten dortige Landwirte. Dann sind in der Gegend vor recht genau einem Jahr nach und nach mehr als 40 Krähenkadaver am Rand der Bundesstraße 30 aufgetaucht, mit ihnen ein toter Bussard und ein Habichtweibchen. Laut toxikologischem Gutachten hatten die Krähen Saatkörner gefressen, die mit dem Nevengift Parathion, auch als E 605 bekannt, umhüllt waren; die Greifvögel hatten wiederum Fleisch der Kadaver in den Mägen. Ein Verdächtiger konnte nicht ermittelt werden.
Wohin ziehen die überlebenden Krähen als nächstes? Gut möglich, dass in den Städten bald wieder der Wüstenbussard engagiert werden muss. Aber diesen Widersacher kennen die schlauen Tiere dann bereits. Vogelexperte Walcher ist sich komplett sicher: „Die Fluchtdistanz wird sich verringern.“

