Das Urteil gegen den Mann, der im Sommer 2025 ein damals sechs Jahre altes Mädchen aus dem Spaßbad Rulantica entführt und sexuell missbraucht hat, ist rechtskräftig. Das teilte am Donnerstag das Freiburger Landgericht mit. Es hatte den damals 31-Jährigen Anfang März zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.
Wenige Tage nach der Urteilsverkündung hatte die Nebenklage Revision eingelegt. Daher musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall befassen. Das Ergebnis: Die Revision wurde als unbegründet verworfen. Die Nebenklage hatte laut Landgericht „auf eine Verurteilung auch wegen Aussetzung sowie auf die Verhängung einer höheren Freiheitsstrafe“ abgezielt.
BGH verwirft Revision als unbegründet
Dieser Argumentation folgte der BGH in Karlsruhe jedoch nicht. Die Revision wurde „mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die tateinheitliche Verurteilung wegen Körperverletzung entfällt“, heißt es vom Freiburger Landgericht. Damit ist das Urteil aus dem März 2026 rechtskräftig.
Der Fall hatte im Sommer 2025 bundesweit für Entsetzen gesorgt: Ein 31-jähriger Mann entführte ein damals sechs Jahre altes Mädchen aus dem Rulantica-Spaßbad in Rust. Draußen missbrauchte er sie sexuell, mehrfach küsste er sie und berührte sie an Schulter, Oberschenkel und Oberkörper.
Mädchen läuft bis nach Kappel-Grafenhausen
Das Mädchen wehrte sich, später warf der Mann die Sechsjährige in ein Gebüsch. Von dort lief das Mädchen bis nach Kappel-Grafenhausen, wo sie von einem Pizzalieferanten, der einen landwirtschaftlichen Weg als Abkürzung nutzte, aufgegriffen wurde.
Vor Gericht legte der Mann, der bis zu seiner Inhaftierung im Lahrer Stadtteil Sulz wohnte, direkt zum Prozessauftakt ein umfassendes Geständnis ab. Im Prozess trat das Mädchen – vertreten durch ihren Anwalt – als Nebenklägerin auf.

