Gerlingen (p). Nachdem die ersten polizeilichen Erkenntnisse darauf hingedeutet hatten, dass der Brand aufgrund eines technischen Defekts entstanden sein könnte, ergab sich im Zuge der weiteren Ermittlungen durch die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg eine Wendung. Es erhärtete sich der Tatverdacht wegen besonders schwerer Brandstiftung und Unterschlagung gegen den 46-jährigen Besitzer des Geschäfts, in dem der Brand ausgebrochen war. Am Mittwoch erließ das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen.
Am Folgetag wurde der 46-Jährige festgenommen und gleichzeitig ein Durchsuchungsbeschluss vollstreckt, der sich unter anderem auf seine Wohnung und Fahrzeuge erstreckte. Hierbei wurden diverse Gegenstände festgestellt, die als Beweismittel sichergestellt wurden und einer weiteren Auswertung bedürfen. Der 46-Jährige wurde im Anschluss einem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte und den Tatverdächtigen in eine Justizvollzugsanstalt einwies. Die Ermittlungen dauern an.

