So eine nette Idee: Magnolienzweige vom Schnitt am 29. Februar werden hier verschenkt. Seit 1. März gilt laut Bundesnaturschutzgesetz wieder die Schonzeit für Gehölze außerhalb des Waldes, damit Tiere nicht beeinträchtigt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt – natürlich mit Rücksicht auf brütende Vögel. Foto: Rücker