Die Alarmstufe II ergänzt das dreistufige Schutzkonzept der Landesregierung um eine weitere Stufe mit noch schärferen Maßnahmen. Sie gilt seit heute und bringt neben der 2G-Plus-Regel auch wieder Ausgangssperren für ungeimpfte Personen in besonders stark betroffenen Stadt- und Landkreisen mit sich. Wo die 7-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt, müssen Ungeimpfte in der Zeit von 21 bis 5 Uhr zuhause bleiben, sofern sie nicht einen triftigen Grund haben, um das Haus zu verlassen. Aber auch Geimpfte und Genesene müssen teilweise mit weiteren Einschränkungen rechnen. So ist in vielen Bereichen jetzt auch für sie ein negativer Test erforderlich. Wo überall 2G-Plus gilt, lesen Sie unten.
In diesen Bereichen gilt jetzt 2G-Plus
WeihnachtsmärkteSofern Weihnachtsmärkte überhaupt noch stattfinden, gilt dort die 2G-Plus-Regelung. Außerdem sind in der Alarmstufe II maximal 50 % der üblichen Besucherzahlen erlaubt.
Öffentliche Veranstaltungen
Bei Theateraufführungen, Konzerten und anderen Veranstaltungen müssen die geimpften und genesenen Besucher ab sofort ebenfalls einen negativen Testnachweis mitführen.
Diskotheken und Clubs
Auch in Tanzlokalen gilt in der Alarmstufe II die 2G-Plus-Regel.
Prostitutionsstätten
Der Besuch im Bordell ist ebenfalls nur noch mit einem Impf- oder Genesenenzertifikat sowie einem negativen Testergebnis möglich.

