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Wo gibt es noch kostenlose Tests?

Das Angebot der kostenlosen Bürgertests ist offiziell zu Ende. Unter diesen Umständen ist eine kostenlose Testung laut der neuen Testverordnung jetzt noch möglich.

  • Foto: Jan von nebenan / shutterstock.com

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Während die flächendeckenden kostenlosen Bürgertests heute eingestellt worden sind, nennt die neue Testverordnung des Bundes einige Anwendungsfälle, in denen weiterhin kostenlose Tests möglich sind.

Besuch in stationären Einrichtungen

Krankenhäuser und Pflegeheime sind auch nach dem 11. Oktober weiterhin dazu verpflichtet, nicht-immunisierten Besuchern eine kostenlose Testung zur Verfügung zu stellen. Die Tests müssen vor Ort durchgeführt werden und können nicht an externe Teststellen delegiert werden. Begründet ist dieser Entschluss mit dem Bedürfnis der Bewohner und Patienten der Heime nach sozialen Kontakten.

Kostenlose Tests auf der Arbeit

Auch Unternehmen, deren Mitarbeiter nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, sind laut der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) dazu verpflichtet, mindestens zwei kostenlose Corona-Schnelltests (keine PCR-Tests) pro Woche bereitzustellen. Auf Verlangen der Beschäftigten muss der Arbeitgeber oder die von ihm beauftragte Teststelle auch ein negatives Ergebnis bescheinigen. Diese Bescheinigung gilt als Testnachweis im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und besitzt eine Gültigkeit von 24 Stunden.

Passend dazu: Müssen Geimpfte für die Tests bezahlen?

 

Ausnahmen bei den kostenpflichtigen Tests

Außerdem wird es für bestimmte Personengruppen auch weiterhin kostenlose Tests geben:  

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