Caspar, Melchior und Balthasar – so heißen die Heiligen Drei Könige. Die Namen dieser „Weisen aus dem Morgenland“ werden in der Bibel nicht erwähnt, eine Geschichte über die Sterndeuter, die den Weg zum Jesuskind finden, steht in der Weihnachtsgeschichte des Matthäusevangeliums. Auch wenn sie dort nicht als „Könige“ genannt sind, werden sie in der katholischen Kirche als Heilige Könige verehrt.
In drei Bundesländern ist der 6. Januar ein Feiertag
In den katholisch geprägten Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern ist der Tag der Heiligen Drei Könige, der 6. Januar, ein Feiertag. In anderen Bundesländern, die eine teils höheren Anteil von Katholiken haben – wie das Saarland, Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen – ist der 6. Januar jedoch ein Werktag. Im Gegensatz zu anderen Feiertagen spielt die Religionszugehörigkeit eine weniger wichtige Rolle.
Allerdings gibt es noch ein drittes Bundesland, in dem der 6. Januar ein Feiertag ist: Ausgerechnet im atheistisch geprägten Sachsen-Anhalt haben die Menschen seit 1993 ebenfalls frei. Eine entscheidende Rolle spielte im Vorfeld der damalige SPD-Innenexperte und spätere Innenminister Manfred Püchel, der einen weiteren Feiertag in seinem Bundesland für angemessen hielt. Bekannt geworden ist seine Begründung, dass die Sachsen-Anhalter „erstens hier länger arbeiten“ und dass sie zweitens „im Westen mehr Urlaub haben“.
Im Schulterschluss mit dem Innenexperten der CDU und mit dem Wohlwollen von Grünen und PDS gelangt es, den 6. Januar ins Feiertagsgesetz zu schreiben. Ein Versuch den Feiertag wieder abzuschaffen, war erfolglos.
In diesem Jahr profitieren die Bürgerinnen und Bürger in den drei genannten Bundesländern besonders vom freien Tag. Weil der 6. Januar auf einen Freitag fällt, können sie ein verlängertes Wochenende genießen.

