Wie in den Niederlanden einfach in einen Shop gehen und legal Gras kaufen, das wird in Deutschland auch nach der geplanten Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April nicht möglich sein. Auf diese hatte sich die Ampelkoalition im vergangenen Jahr geeinigt, die letzte Hürde muss das Cannabis-Gesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aber noch nehmen. An diesen Freitag, 22. März, steht es auf der Tagesordnung des Bundesrats.
Der muss dem umstrittenen Gesetz nicht zustimmen, damit es wirksam wird, die Länderkammer könnte jedoch den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und damit das Verfahren bremsen. Da das Gesetz einige Bundesländer verzögern oder gar verhindern wollen, ist unsicher, ob es tatsächlich zum 1. April kommt. Aber wo würde man in Zukunft überhaupt legal Gras kaufen können?
Cannabis-Legalisierung: Was soll erlaubt werden?
Der Bundestag hatte die umstrittene Legalisierung von Cannabis am 23. Februar beschlossen. Nach den Plänen der Ampel-Koalition soll Personen ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt sein. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.
Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Der Radius gilt auch um sogenannte Cannabis-Clubs oder „Cannabis-Social-Clubs“ herum. Auch Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten sollen wie bislang verboten bleiben, ebenso wie Kuchen, Cookies oder Öle mit Cannabis und die Vermischung mit Tabak, Alkohol oder anderen Aromen.
Cannabis-Legalisierung: Wo kann man Cannabis kaufen?
Anders als ursprünglich geplant, wird es hierzulande zunächst keine Geschäfte wie in Kanada oder den Niederlanden geben, die Gras verkaufen. Auch Online-Shops, in denen man Cannabis kaufen kann, wird es zunächst nicht geben. Der Verkauf soll in lizenzierten Geschäften nur in den Modellregionen erlaubt sein.
Wer nach der geplanten Legalisierung trotzdem legal kiffen will, muss sein Gras über Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis-Clubs oder „Cannabis Social Clubs“, mit jeweils bis zu 500 Mitgliedern beziehen – oder eben privat anbauen. Anbauvereinigungen sind eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften, die nicht gewinnorientiert arbeiten und in denen Cannabis gemeinschaftlich angebaut werden darf. Für die Clubs gelten strenge Regeln. Geplantes Startdatum für den Anbau in diesen ist der 1. Juli.
Cannabis-Legalisierung: Wer bekommt Cannabis?
Wer in einem solchen Club Mitglied ist, kann dort auch Gras kaufen. Vereinsmitglieder können bis zu 50 Gramm pro Monat erhalten, Personen zwischen 18 und 21 Jahren bis zu 30 Gramm – mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent. Wichtig: Eine Weitergabe oder ein Verkauf eines Mitglieds – auch an ein anderes – ist verboten. Genau genommen ist das Ganze auch kein Verkauf im klassischen Sinne, da der Gras-Anbau im Verein über Mitgliedsbeiträge finanziert wird.
Wer selbst anbauen will, kann die Samen oder Stecklinge dafür ebenfalls in den Cannabis-Clubs kaufen. Die dürfen pro Tag 25 Gramm und pro Monat insgesamt 50 Gramm Cannabis an ihre Mitglieder abgeben, außerdem sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat.
Cannabis-Clubs
Cannabis-Legalisierung: Kommt sie zum 1. April, oder nicht?
Mehrere Landespolitiker kündigten in der Vergangenheit bereits an, das Inkrafttreten der Legalisierung von Cannabis zum 1. April verhindern und nach hinten verschieben zu wollen. Es handelt sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz, bei dem die Länderkammer nicht zustimmen muss, sie kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen.
Dieser ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert und aus je 16 Mitgliedern aus Bundestag und Bundesrat besteht, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Der Vermittlungsausschuss dient dazu, einen Konsens zu finden, wenn Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse von ihm von den Entscheidungen des Bundestages ab, muss der Bundestag erneut darüber abstimmen. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat scheint eine Verschiebung auf 1. Oktober 2024 möglich – sicher ist allerdings noch nichts.
Cannabis-Legalisierung: Was wird kritisiert?
Unter anderem Ärzte warnen vor den gesundheitlichen Gefahren der Droge, aber auch eine Verharmlosung von Cannabis durch die Legalisierung wird kritisiert. Zudem sind auch die Arbeitsbelastung für Polizei und Justiz durch zahlreiche Kontroll-Vorschriften und die Amnestieregeln für Menschen, die wegen Cannabis-Vergehen nach bisherigem Recht verurteilt wurden ein Streitpunkt.
Gesundheitsminister Lauterbach sagte dazu, dass eine einmalige Mehrbelastung entsteht. Den Behörden sei aber keine Frist gesetzt, sodass man die Fälle in der benötigten Zeit abarbeiten könne, ohne dass Schadenersatzansprüche entstünden. Er wies zudem auf eine Entlastung der Justiz hin, wenn 180 000 Verfahren pro Jahr zu Cannabis-Konsumdelikten künftig entfallen.

