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Wie sieht der neue Führerschein aus?

Bis spätestens zum 19.01.2033 müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Grund dafür ist die Vereinheitlichung der Führerscheine auf EU-Ebene, um die Dokumente fälschungssicherer zu machen. Ändert sich damit auch das Aussehen des Kartenführerscheins?

  • Foto: Janet Worg / shutterstock.com

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So sieht der EU-Führerschein aus

Wer bereits einen Kartenführerschein besaß, wird keine großen Unterschiede zum neuen Führerschein feststellen. Das Design hat sich nur leicht verändert, wie an diesem Muster der Bundesdruckerei zu erkennen ist.

Quelle: Janet Worg / shutterstock.com

Bis wann muss der Führerschein umgetauscht werden?

Wer vor 1953 geboren wurde, muss unabhängig vom Geburtsjahr seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Alle andere müssen sich an die folgenden Fristen halten.

Nach Geburtsjahr

Bei Führerscheinen, die bis einschließlich dem 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, orientiert sich die Umtauschfrist am Geburtsjahr.

GeburtsjahrUmtauschfrist Vor 1953 19.01.2033 1953 - 1958 19.01.2022 1959 - 1964 19.01.2023 1965 -1970 19.01.2024 1971 oder später 19.01.2025  

Nach Ausstellungsjahr

Führerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind, müssen zu den folgenden Fristen umgetauscht werden, die vom Ausstellungsjahr abhängen.

Was passiert, wenn man den Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht?

Wer die Umtauschfristen verpasst, muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld von 10 € rechnen, wie der ADAC schreibt. Bei Lkw- und Busführerscheinen kann eine Säumnis jedoch eine Straftat darstellen. Auch bei Reisen ins europäische Ausland kann ein veralteter Führerschein zu Problemen führen. Davon unberührt bleibt natürlich die amtliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen, so das Bundesministerium für Verkehr und Digitales (BMDV). Lediglich der Führerschein als Dokument zum Nachweis über die Fahrerlaubnis läuft ab.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Der neue Führerschein ist nicht mehr unbegrenzt gültig und muss alle 15 Jahre gegen einen neuen getauscht werden.

Wie beantrage ich den neuen Führerschein?

In der Regel wird der neue Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde umgetauscht. Teilweise ist der Umtausch auch in den Bürgerämtern möglich. Für die Beantragung des neuen Führerscheins brauchen Sie lediglich die folgenden Dokumente:

Identitätsnachweis (Personalausweis bzw. Pass oder sonstiges Ausweisdokument)1 Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto)Alter Führerschein im Original

Was kostet der neue Führerschein?

Für den neuen Führerschein werden insgesamt Gebühren von 25,30 € fällig, wie das BMDV schreibt. Außerdem fallen nochmal weitere 5,10 € Versandkosten an, wenn man sich das Dokument direkt von der Bundesdruckerei nach Hause schicken lässt.

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