Gehwege am Haus von Schnee zu räumen in gesetzlich vorgeschrieben. Für das Räumen gibt es verpflichtende Zeiten. Wie erklären, wer wann, wo und wie für den Winterdienst verantwortlich ist:
Wer muss Schnee räumen?
Die Kommunen müssen öffentliche Gehwege von Schnee und Eis befreien. Um die Bürgersteige müssen sich aber in den meisten Fällen die Eigentümer der anliegenden Grundstücke kümmern, da die Kommunen ihre Räum- und Streupflicht meistens an die Anlieger übertragen haben.
Müssen Mieter Winterdienst machen?
Ob Mieter räumen und streuen müssen, steht im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Wer verreist, krank ist oder arbeiten muss, ist verpflichtet einen Ersatz zu suchen.
Sollte jemand auf dem glatten, nicht geräumten Gehweg ausrutschen, ist möglicherweise Schadensersatz und Schmerzensgeld fällig.
Was muss im Mietvertrag oder in der Hausordnung stehen?
Da auch Vermieter im Schadensfall haftbar gemacht werden können, sollten Eigentümer oder Hausverwalter die Räum- und Streupflichten in Mietverträgen und Hausordnungen genau festlegen. Außerdem sollten sie kontrollieren, ob die Mieter sich an die Regeln halten.
Die Räum- und Streupflicht gilt nicht nur auf Bürgersteigen, sondern auch auf Privatwegen.
Wann und wie oft ist Winterdienst Pflicht?
Die jeweiligen Räum- und Streuzeiten sind im Landesgesetz und/oder in der Ortssatzung der Städte und Gemeinden festgelegt.
In der Regel müssen Gehwege an Werktagen von 7 bis 20 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr geräumt werden. In manchen Kommunen beginnt die Streupflicht aber auch schon ein oder zwei Stunden früher.
Bei starkem Schneefall muss man mehrmals am Tag Schnee schippen. Mit dem Winterdienst muss innerhalb einer Stunde nach dem Schneefall begonnen werden.
Wenn für die Nacht Glatteis angekündigt ist, ist man verpflichtet vorsorglich zu streuen.
Wie weit muss der Schnee geräumt werden?
Anwohner müssen den Bürgersteig nur so weit von Schnee und Eis befreien, dass zwei Passanten gefahrlos aneinander vorbeigehen können.
Auch zum Grundstück gehörende Zugänge wie Hauseingang, Garageneinfahrten und Wege zu den Mülltonnen müssen geräumt werden.
Wer den Schnee von seinem Grundstück einfach auf den Gehweg oder die Fahrbahn schiebt, kann in manchen Gemeinden mit einem Bußgeld belangt werden.
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