Im Moment ist die Booster-Impfung in aller Munde. Sie soll den Impfschutz in der Bevölkerung auffrischen und so dazu beitragen, die vierte Welle in Deutschland einzudämmen. Tatsächlich ist die Booster-Impfung bislang aber gar nicht nötig, um gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung als vollständig geimpft zu gelten. Dazu reicht nach wie vor die Grundimmunisierung, die je nach Impfstoff und Genesenenstatus aus zwei bzw. einer Impfdosis besteht.
Als vollständig geimpft im Sinne der Verordnung zu gelten, bedeutet aber nicht automatisch noch einen ausreichenden Immunschutz zu haben. Das Robert Koch-Institut (RKI) schreibt, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlasse und die Wahrscheinlichkeit, sich zu infizieren, zunehme. Aus diesem Grund empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) mittlerweile allen Personen ab 18 Jahren 6 Monate nach der Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung. Was bedeutet das nun aber für das Impfzertifikat, das man nach der Impfung erhält?
Wie lange ist der Impfnachweis gültig?
Mit der Einführung des digitalen Impfpasses erhielt das Impfzertifikat in den Apps ein technisches Ablaufdatum, das auf den Tag genau ein Jahr nach der Impfung liegt. Dies sorgte für große Verwirrung bei den Nutzern der Corona-Warn-App und der CovPass-App. Offiziell heißt es vom Robert Koch-Institut, dass dieses technische Ablaufdatum nur das digitale Zertifikat betreffe und der Immunschutz davon unberührt bleibe. Man könnte sich nach Ablauf des Zertifikats also weiterhin mit dem gelben Impfausweis als vollständig geimpft ausweisen. Da nun einige Bundesländer jedoch als Nachweis für die Corona-Impfung nur noch den digitalen Impfpass akzeptieren, gewinnt das technische Ablaufdatum wieder an Bedeutung. Schließlich laufen die ersten Impfzertifikate im ersten Quartal 2022 aus.Hinzu kommt, dass die EU-Kommission am 25. November vorgeschlagen hat, die Gültigkeit der digitalen COVID-Impfzertifikate auf 9 Monate zu beschränken. Die 9 Monate sollen den Anerkennungszeitraum in der EU vereinheitlichen und berücksichtigen die Leitlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) für die Verabreichung von Booster-Impfungen ab einem zeitlichen Abstand von sechs Monaten (+ 3 Monate Übergangsfrist). Der Vorschlag der EU-Kommission muss nun von den Mitgliedstaaten diskutiert werden, um eine finale Lösung zu finden. Laut dem Vorschlag der EU-Kommission sollen die neuen Bestimmungen ab dem 10. Januar 2022 gelten.

