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Wie lange gilt die zweite Impfung?

Die Entscheidung für oder gegen eine Auffrischungsimpfung hängt bei vielen Menschen auch von der Gültigkeitsdauer der Grundimmunisierung ab. Alle wichtigen Infos dazu finden Sie im Artikel.

  • Bis wann bleibt die zweite Impfung gültig?Foto: MB.Photostock / shutterstock.com

    Bis wann bleibt die zweite Impfung gültig?Foto: MB.Photostock / shutterstock.com

In Deutschland gilt man nach wie vor als vollständig geimpft, wenn man zwei Impfdosen der bisher in der EU zugelassenen Impfstoffe erhalten hat. Auch der Impfstoff von Johnson & Johnson wird mittlerweile zweimal verabreicht, um die Grundimmunisierung abzuschließen. Zwar gibt es seitens der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine Empfehlung zur Auffrischungsimpfung für Personen ab 5 Jahren, doch diese wirkt sich bislang nicht auf die rechtliche Gültigkeit der Grundimmunisierung aus. Die Boosterimpfung soll lediglich dazu dienen, die Geimpften besser vor schweren Verläufen durch die neuen Corona-Varianten zu schützen.

Wie lange ist die zweite Impfung gültig?

Laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist die zweite Impfung in Deutschland bislang unbegrenzt gültig. Lediglich die digitalen Impfzertifikate sind auf 12 Monate befristet und müssten nach Ablauf erneut ausgestellt werden. Einen einheitlichen Prozess zur Verlängerung gibt es aber derzeit noch nicht. Wie die letzten Monate gezeigt haben, kann eine doppelte Impfung aber auch aufgrund von Bestimmungen wie 2G-Plus in ihrer Gültigkeit eingeschränkt werden. In Baden-Württemberg zum Beispiel waren vollständig Geimpfte nur von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit, wenn ihre Impfung nicht mehr als 3 Monate zurücklag.

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Ist die Impfung nicht auf 9 Monate begrenzt worden?

Tatsächlich hat die EU-Kommission die Gültigkeit der digitalen Impfzertifikate für die Grundimmunisierung mit Wirkung zum 01.02.2022 auf 9 Monate (270 Tage) begrenzt. Diese Verkürzung gilt allerdings nur für grenzüberschreitende Reisen in der EU und hat keine Auswirkungen auf den innerdeutschen Anerkennungszeitraum, der bislang unbefristet ist. Wer also zum Beispiel nach Österreich in den Urlaub fahren will, braucht ein digitales Zertifikat, das nicht älter als 270 Tage ist. Bei einem abgelaufenen Zertifikat müsste alternativ ein aktuelles Testergebnis mitgeführt werden. Die Gültigkeit kann mit einer Auffrischungsimpfung wiederhergestellt werden. Diese ist bislang auch in der EU unbefristet gültig.

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