Wissen

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse wird im nächsten Jahr kommen. Lesen Sie hier, wie die Entlastungen genau aussehen sollen.

  • Die Gaspreisbremse soll Bürger und Unternehmen entlasten.Foto: Lazy_Bear / shutterstock.com

    Die Gaspreisbremse soll Bürger und Unternehmen entlasten.Foto: Lazy_Bear / shutterstock.com

Nach der Beratung von Bund und Ländern am 02.11.2022 steht nun fest: Im nächsten Jahr kommt die Gaspreisbremse. Laut Bundesregierung sollen Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen spätestens ab dem 01. März 2023 entlastet werden. Eine rückwirkende Entlastung zum 01. Februar 2023 wurde in Aussicht gestellt. Die Preisbremse wird bis April 2024 gelten.

So funktioniert die Gaspreisbremse

Wie aus dem Beschlusspapier der Bund-Länder-Runde hervorgeht, soll die Bremse wie ein Preisdeckel für Gas und Fernwärme funktionieren. Konkret bedeutet das: Die Verbraucher erhalten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs einen garantierten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Gas und 9,5 Cent pro kWh bei Wärme. Als Grundlage für den Jahresverbrauch wird die Jahresverbrauchsprognose aus der Abschlagszahlung für September 2022 zugrundgelegt.

Übersteigt der Verbrauch jedoch die 80 Prozent des Vorjahresverbrauches, zahlt man auf den Überschuss den teuren Marktpreis. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass, wer weniger verbraucht, sogar Geld herausbekommt. So will die Bundesregierung die Sparanreize für die Bevölkerung hochhalten. Schließlich wird der Preisdeckel die Gasknappheit nicht lösen.

Preisbremse für die Industrie

Auch die deutsche Industrie soll durch die Preisbremse entlastet werden. Die Gaspreise sollen auf 70 Prozent des historischen Verbrauchs gedeckelt werden. Der gedeckelte Preis soll sich auf 7 Cent netto pro kWh belaufen. Laut Beschlusspapier gelte dies sowohl für die Wärmegewinnung in der Produktion als auch für die Nutzung von Gas als Rohstoff für die Produktion. Man wolle dabei außerdem die Spielräume, die das europäische Beihilferecht bietet, je nach individueller Voraussetzung der Unternehmen nutzen, so die Bundesregierung.

Datenschutz-Einstellungen