Stuttgart - Inzwischen ist eine große Mehrheit der Mietwohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Und in der Regel funktionieren sie auch. Unsicherheit besteht jedoch im Hinblick auf die Prüfung und den Wechsel der Geräte. Schätzungen des Eigentümervereins „Haus und Grund“ zufolge, kennt nur knapp ein Drittel der Vermieter den Turnus, in dem Rauchwarnmelder geprüft werden müssen. Und nicht mal die Hälfte der Vermieter wisse, nach wie vielen Jahren ein Austausch vorgeschrieben ist.
Haftung des Vermieters Die gesetzlichen Bestimmungen zur Rauchwarnmelderpflicht sind in den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Für den Einbau ist stets der Eigentümer der Immobilie verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass die Geräte ordnungsgemäß funktionieren. Mietrechtlich ist es dann auch der Eigentümer, der im Schadensfall haftet. Sollte es zu einem Brand mit Personenschaden kommen, kann das ernste Konsequenzen für den Vermieter haben. Die Geräte müssen mindestens alle zwölf Monate geprüft und alle zehn Jahre (plus einer Karenzzeit von 6 Monaten) ausgetauscht werden. Versicherung Zahlt die Versicherung im Schadensfall trotz fehlender Rauchwarnmelder? Auch bei Sachschäden können fehlende oder nicht funktionierende Rauchwarnmelder zum Problem werden. Im Brandfall kommt eine vorhandene Wohngebäudeversicherung für die entstandenen Schäden auf. Sind jedoch keine Rauchwarnmelder im Gebäude installiert, so kann die Versicherung unter Umständen Leistungen verweigern oder kürzen.
Dienstleisterverträge Vermieter, die eine externe Firma mit der Wartung der Rauchwarnmelder beauftragen, sind auf sichersten Seite. Meistens prüfen die Experten die Geräte regelmäßig per Funk-Ferninspektion, ohne ins Haus kommen zu müssen. Vorteil für den Vermieter: Er kann im Falle einer fehlerhaften Installation oder Wartung nicht haftbar gemacht werden. Betriebskosten Die Kosten der regelmäßigen Wartung darf der Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung setzen. Mietet er die Geräte lediglich, so sind diese Mietkosten nicht umlagefähig – ebenso wenig die Kaufkosten der Geräte. Muss er Rauchmelder austauschen, so geht das als Instandhaltung auch allein auf seine Rechnung.

