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Wer darf bei der Sozialwahl wählen?

Von Mitte April bis zum 31. Mai sind Sozialwahlen. Wer bei der drittgrößten Wahl in Deutschland wählen darf, erfahren Sie hier.

  • Von Mitte April bis zum 31. Mai sind wieder Sozialwahlen. Wer bei der drittgrößten Wahl in Deutschland wählen darf, erfahren Sie hier.Foto: A. Kiro / Shutterstock.com

    Von Mitte April bis zum 31. Mai sind wieder Sozialwahlen. Wer bei der drittgrößten Wahl in Deutschland wählen darf, erfahren Sie hier.Foto: A. Kiro / Shutterstock.com

Dieses Jahr werden bei der Sozialversicherungswahl wieder die Versichertenvertretungen von Kranken-, Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung gewählt. Auch wenn vieles vom Gesetzgeber bestimmt wird, gelten die Versichertenvertretungen der Sozialversicherungen als eines der höchsten Entscheidungsgremien der jeweiligen Sozialversicherung.

Was ist die Sozialwahl?

Die Sozialversicherungen sind in Deutschland selbstverwaltete Körperschaften. Das bedeutet, dass zum einen die staatlich vorgegebenen Aufgaben (siehe Sozialgesetzbuch) erfüllt werden müssen und zum anderen, dass dies organisatorisch und finanziell selbstständig (daher „Selbstverwaltung“) zu erfolgen hat. Sinn von Selbstverwaltungen, zu denen zum Beispiel auch Gemeinden, Feuerwehrverbände und Rundfunkanstalten zählen, ist vor allem die Beteiligung der Bürger an der Erfüllung staatlicher Aufgaben. Selbstverwaltungen sind damit ein wichtiger Baustein einer Demokratie (1), da sie ein Mitgestalten ermöglichen.

Zu den einzelnen Sozialversicherungen gehören Versichertenparlamente, welche eine leitende Funktion und damit auch eine hohe Entscheidungsgewalt haben. Diese Versichertenparlamente bestehen in der Regel aus den Versicherten selbst und entscheiden zum Beispiel über die Haushalte, die Vorstände und somit auch über den Kurs der Versicherung. Die Zusammenstellung der Versichertenparlamente wird bei der Sozialwahl gewählt. Die Sozialwahl findet alle 6 Jahre statt. Die Wahlbeteiligung betrug bei der letzten Sozialwahl 2017 etwa 30 Prozent und ist damit sehr gering.

Mehr dazu hier: Was ist die Sozialwahl und wer wird gewähl?

Wer darf bei der Sozialwahl wählen?

Prinzipiell darf bei der Sozialwahl jeder wählen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und bei der entsprechenden Versicherung Beiträge zahlt. Ausgenommen sind Familienversicherte. Bei der Wahl gibt der Wähler seine Stimme vorgegebenen Listen. Kommt es bei einer Versicherung bzw. einem der vielen kleineren Regionalträger dazu, dass zu wenige Kandidaten antreten (weniger Kandidaten als Sitze oder insgesamt nur eine Liste) findet eine sogenannte Friedenswahl statt. Dann gelten schlicht die vorgeschlagenen Kandidaten als gewählt. Beitragszahler müssen dann nicht wählen bzw. werden auch nicht aufgefordert. Wahlberechtigt sind damit dieses Jahr insgesamt etwa 52 Millionen Versicherte.

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