Über Jahrhunderte galt: soweit wie eine Kanonenkugel fliegt, soweit darf ein Land das angrenzende Meer beanspruchen. Inzwischen ist ein Kampf entbrannt, es geht um deutlich mehr Meer. Staaten eifern darum, größere Teile der Ozeane für sich zu beanspruchen. Wem gehört aber das Meer?
Eine Antwort darauf liefern die Vereinten Nationen (UN), die die Meere als „gemeinsames Erbe der Menschheit“ definieren. Seit dem Jahr 1994 regelt ein Vertrag, in dem festgeschrieben ist, was auf dem Wasser und unter der Oberfläche erlaubt ist. Diese „Verfassung der Meere“ haben mehr als 160 Staaten unterschrieben.
Die Ozeane sind in drei Zonen unterteilt
Diese Seerechtskonventionen teilen das Meer auch in unterschiedliche Zonen:
Zwei wichtige Institutionen achten auf das Meer
Um die Gebiete auf hoher See gibt es immer wieder Streit. Die Industrie hat beispielsweise Interesse an Mangan und wertvolle Metalle wie Kupfer, Nickel und Kobalt. Wer in der Tiefsee nach Schätzen graben will, braucht eine Genehmigung der Internationalen Meeresbodenbehörden (International Seabed Authority, kurz ISA) auf Jamaika. Sie verwaltet die Bodenschätze der Tiefsee als „gemeinsames Erbe der Menschheit“ im Sinne der UN.
Daneben gibt es noch den Internationalen Seegerichtshof (ISGH), eine unabhängige juristische Institution, die im Streitfall einschreitet. Die Behörde mit Sitz in Hamburg hat den Auftrag, den Frieden auf den Weltmeeren zu bewahren. Außerdem soll sie Umweltzerstörung vorbeugen und die Ressourcen überwachen.

