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Welche Kostüme sind verboten?

In der Faschingszeit verkleiden sich viele Menschen gerne. Doch nicht jede Verkleidung ist erlaubt. Wir geben einen Überblick über verbotene Kostüme – zum Teil werden diese mit empfindlichen Strafen geahndet!

  • Welche Kostüme sind im Fasching verboten?Foto: Kzenon/Shutterstock

    Welche Kostüme sind im Fasching verboten?Foto: Kzenon/Shutterstock

Pirat, Honigbiene, Prinzessin – eines dieser Kostüme kann Sie unter Umständen ganz schön in Schwierigkeiten bringen. Wissen Sie, welches?

Es ist der Pirat. Aber keine Sorge: Prinzipiell ist es natürlich nicht verboten, sich als Seeräuber zu verkleiden. Problematisch wird es nur dann, wenn Sie eine Waffenattrappe bei sich tragen, die zu echt aussieht. Denn bei der Wahl Ihres Karnevalskostüms müssen Sie vor allem drei Dinge beachten:

1. Waffenattrappen dürfen nicht zu echt aussehen

2. Eine Uniform darf nicht zu echt aussehen

3. Sie dürfen keine verbotenen Symbole verwenden

Waffenattrappen an Karneval

Zu Kostümen wie Pirat, Polizist, Soldat, Cowboy oder Ritter gehören oft auch Waffen zu den Accessoires. Grundsätzlich sind Attrappen von Schusswaffen, Schwertern & Co erlaubt. Doch wenn die Waffen zum Täuschen echt aussehen, kann es sich um sogenannte Anscheinswaffen handeln. Dazu zählen auch unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen.

Das deutsche Waffengesetz hält in Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 fest: „Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind […] Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.“

Stellen Sie also sicher, dass die Waffen, die zu Ihrem Kostüm gehören, leicht als Spielgeräte zu erkennen sind. Bei Verstoß gegen das Waffengesetz liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße bestraft werden kann.

Uniformen als Kostüme

Uniformen erfreuen sich im Fasching meist großer Beliebtheit. Ob Kapitän, Pilot oder Polizist – viele finden diese Kostüme nicht nur lustig oder cool, sondern auch sexy. Doch auch hier ist Vorsicht geboten!

Wie bei den Waffen gilt auch bei Uniformen: Sind die Kostüme eindeutig als solche zu erkennen, besteht kein Problem.

In § 132a des Strafgesetzbuchs (StGB) steht: „Wer unbefugt inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ In Absatz 2 des Gesetzes wird geregelt, dass dies auch für Uniformen gilt, die echten „zum Verwechseln ähnlich sind“. Das gilt im Übrigen auch für Amtskleidungen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

Wer sich also gerne als Polizist oder auch als Richter oder Priester verkleiden möchte, sollte sichergehen, dass das Kostüm als solches zu erkennen ist – sonst gilt es unter Umständen als „verbotenes Kostüm“.

Verbotene Symbole im Karneval

Zahlreiche Symbole aus der NS-Zeit sowie Kennzeichen anderer rechtsextremer Vereinigungen sind in Deutschland per Gesetz verboten und dürfen somit auch nicht in Kostümen Verwendung finden – auch dann nicht, wenn es eindeutig als Verkleidung zu erkennen ist.

Verbotene Kostüme sind demnach alle, die beispielsweise ein Hakenkreuz zeigen, ganz gleich, in welche Richtung es gedreht wird. Auch mit bogenförmigen Linien oder als Negativ ist die Verwendung untersagt. Ebenfalls verboten ist beispielsweise die „(Doppel-)Siegrune“, das Zeichen der SS. Auch das Keltenkreuz sollten Sie in Ihren Kostümen nicht verwenden, da es als strafbar gilt.

Auch Codes und Symbole, welche für die rechte Szene stehen und eine eindeutige politische Botschaft tragen, sollten Sie vermeiden. Dazu zählen zum Beispiel:

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Indianer-Verkleidung: Verboten oder nicht?

Jahrzehntelang war die Verkleidung als „Indianer“ ein beliebter Kostümklassiker in Deutschland. Seit einigen Jahren jedoch gibt es Debatten darüber, ob es noch erlaubt sein sollte, ein solches Kostüm zu tragen. In manchen Kitas beispielsweise sind diese Verkleidungen nicht mehr gerne gesehen. Der Grund: Die Kultur der indigenen Völker Amerikas, die auch heute noch Diskriminierung und Rassismus ausgesetzt sind, wird damit ins Lächerliche gezogen. 

Ein rechtliches Verbot solcher Kostüme gibt es nicht und viele Menschen finden die Debatten darüber unnötig. Andere verstehen die Diskussionen als Chance, um auf verletzende Stereotype aufmerksam zu machen.

Die Native American Association of Germany schreibt auf ihrer Website (1): „Ein Kind, dass in ein "Indianer"-Kostüm schlüpft, verfolgt damit definitiv keine rassistischen Absichten und viele Erwachsene, die dies als Kind getan haben oder immer noch tun, ebenfalls nicht.“ Dennoch kritisiert die Organisation, dass die Kostüme der reichhaltigen Kultur der zahlreichen Native American Nations nicht gerecht werden und diese auf eine Klischeevorstellung reduzieren. Das wiederum hat für viele Native Americans negative Folgen, weil sich diese Klischees über Karneval hinaus in den Alltag übertragen, zumal die stereotype Darstellung auch noch in vielen Filmen, Büchern etc. vorherrscht.

In einem anderen Artikel schreibt die NAAOG: „Ein großer Teil der deutschen Bevölkerung will sich nicht von den stereotypen Vorstellungen verabschieden, mit denen liebgewonnene Kindheitserinnerungen verbunden sind.“ (2)

Die Debatte gilt im Übrigen nicht nur für „Indianer“-Kostüme, sondern auch für stereotype Verkleidungen als Chinese, Geisha, Inder, für Verkleidung mit Blackfacing oder anderen Kostüme, die fremde (insbesondere diskriminierte) Kulturen durch klischeehafte Darstellung abwerten.

Am Ende kann jeder selbst entscheiden, welches Kostüm er oder sie tragen möchte. Doch es gibt ja noch zahlreiche andere Verkleidungen, die unproblematisch sind und mit denen alle unbeschwert und fröhlich zusammen feiern können.

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