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Was zählt zur Grundversorgung? - Alle Geschäfte ohne 3G

Ab morgen wird in Baden-Württemberg sehr wahrscheinlich die Alarmstufe in Kraft treten. Für den Einzelhandel bedeutet das die 3G-Regel. Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung. Welche dazu zählen, erfahren Sie hier.

  • Foto: Drazen Zigic / Shutterstock.com

    Foto: Drazen Zigic / Shutterstock.com

Mit der steigenden Zahl der durch COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten steigt auch die Stufe des dreistufigen Warnsystems(1) im Land, welche mehr Einschränkungen vor allem für Ungeimpfte in den Bereichen des öffentlichen Lebens mit sich bringt. Sind an zwei Werktagen hintereinander mindestens 390 Intensivbetten in Baden-Württemberg belegt, tritt die dritte Stufe, die sogenannte Alarmstufe, in Kraft. Die meisten öffentlichen Bereiche sind dann nur noch mit der 2G-Regel zugänglich (geimpft oder genesen). Es ist davon auszugehen, dass das ab morgen der Fall sein wird(2,3). Aber was bedeutet dies für den Einzelhandel?

3G-Regel im Einzelhandel in der Alarmstufe

Anders als in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens bleiben die Maßnahmen im Einzelhandel vergleichsweise locker, denn statt einer 2G-Regel gilt in Einzelhandelsgeschäften "nur" die 3G-Regel. Wer also ungeimpft ist, muss einen negativen Schnell-Test (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorzeigen, um Zutritt zu bekommen, was allerdings mit einem deutlich höheren Zeitaufwand verbunden ist. Ausgenommen sind dabei Geschäfte der Grundversorgung.

Einzelhandel, der zur Grundversorgung zählt - Ohne 3G

In den Geschäften, die der Grundversorgung dienen, gibt es neben einer Maskenpflicht (min. medizinische Maske) sowie den allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln keine Testpflicht für den Zutritt. Zum Einzelhandel, welcher der Grundversorgung angehört(4), zählen in Baden-Württemberg folgende Geschäfte:

Apotheken Ausgabestellen der Tafeln Babyfachmärkte Bäckereien Banken und Sparkassen Baumärkte Baumschulen Blumenfachgeschäfte Drogerien Futtermittelmärkte Gartenmärkte Gärtnereien Getränkemärkte Großhandel Hofläden Hörakustiker Konditoreien Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich Direktvermarktung (Hofläden) Metzgereien Mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse Optiker Orthopädieschuhtechniker Poststellen und Paketdienste Reformhäuser Raiffeisenmärkte Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr Reinigungen Sanitätshäuser Stellen des Zeitschriften- und Zeitungsverkehrs Supermärkte Tankstellen Tierbedarfsmärkte Waschsalons Wochenmärkte

Ausgenommen von der 3G-Regel im Einzelhandel

Von der 3G-Regelung sind außerdem Kinder bis einschließlich 7 Jahren ausgenommen, die noch nicht eingeschult worden sind. Ebenfalls ausgenommen sind Schüler*innen im Allgemeinen, da Testungen an den Schulen erfolgen.

Die aktuelle Intensivbettenbelegung in Baden-Württemberg finden Sie hier. Die aktuelle Hospitalisierungsrate finden Sie hier.

 

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