Stuttgart - Bald ist es soweit: Das Jahr 2022 rückt näher und Autofahrerinnen und Autofahrer müssen sich auf einige Veränderungen gefasst machen. Seit dem 9. November 2021 gilt zwar schon der neue Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr, aber auch im folgendem Jahr treten neue Regelungen und Beschlüsse in Kraft, die wichtig sind.
Wer zum Beispiel noch seinen Führerschein umtauschen muss, sollte sich lieber beeilen. Noch bis zum 19. Januar 2022 haben diejenigen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, die Möglichkeit, ihren jetzigen Fahrausweis gegen ein fälschungssicheres Dokument zu tauschen.

